Frage Anhänger / Traktor zulassen - wie kann mans machen?

  • Ersteller des Themas leimarlene
  • Beginn
Jungs... ihr würfelt immer wieder was durcheinander:

Landwirtschaftliche Zugmaschine (Traktor) im LW-Betrieb:
Bis 25 kmh:
- grünes Kennzeichen
- keine Steuern
- 25 kmh Schild ist Pflicht
- ab 3,5 to zgGgw ist ein Unterlegekeil mit zuführen
- und noch weitere ins Detail reichende Vorschriften zu den Abmaßen und der Kennzeichnung​
30, 40 kmh:
- Hauptuntersuchungsfrist 24 Monate
- keine Sicherheitsprüfung​
50 kmh:
- Hauptuntersuchungsfrist 12 Monate
- bei über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht zusätzlich: Sicherheitsprüfung alle 12 Monate​
Definition "Zugmaschine":
Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Geräten überwiegend auf nicht für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen oder zur Verwendung als Geräteträger bestimmt ist, auch wenn er eine beschränkte Ladefläche aufweist.

Anhänger:

Anhängerbremse:
"Auflaufbremsen sind nur bis 8 t zulässiges Gesamtgewicht am Anhänger erlaubt. Eine Zulassung bis 40 km/h besteht nur dann, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt, ansonsten gilt die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Hinter einem Schlepper mit einer bbH von mehr als 32 km/h ist das Mitführen von zwei Anhängern mit Auflaufbremsen zulässig, wenn beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind und der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird."

- Anhänger bis 25 kmh Betriebsgeschwindigkeit
- Kennzeichnung mit 25km Schild vorgeschrieben
... fehlt dieses entsteht automatisch Zulassungs- und Versicherungspflicht !
- darf nur zu lof Zwecken eingesetzt werden, also rein Landwirtschaftlich im eigenen Betrieb
- bei Anhängern die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in Betrieb genommen wurden brauch man keine BE
- bei Anhängern die ab dem 2. Juli 1961 erstmals in Betrieb genommen wurden/werden brauch man die BE
- bis 25 kmh reicht ein Wiederholungskennzeichen einer im Betrieb zugelassenen Zugmaschine (Traktor)
- keine Steuern
- keine Dekra, kein TÜV
- keine Versicherungspflicht
Ohne​
- Anhänger ab 26 kmh Betriebsgeschwindigkeit sind Zulassungspflichtig!
- alle 2 Jahre Dekra/TÜV
- mindestens Haftpflichtversicherung vorgeschrieben
- Anhänger ab 60 kmh Betriebsgeschwindigkeit:
- lass ich mal aus, hat hier ja soweie eher niemand am Zetor dran. ;)
Lohnunternehmer müssen Anhänger bereits ab 6 kmh Betriebsgeschwindigkeit zulassen!

NICHT Landwirtschaftliche Zugmaschinen, egals ob mit oder ohne LW-Betrieb:
- bis 40 kmh alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung
- Steuerpflichtig (Gewichtsbesteuert)
- schwarze Kennzeichen
- Versicherungspflicht (Haftpflicht)
- anhängen von Anhängern mit grünem Folgekennzeichen ist NICHT erlaubt!
- Anhänger müssen also alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung, werden nach zGgw besteuert, und sind versicherungspflichtig (Haftpflicht)

 
Zuletzt bearbeitet:
Also verstehe ich es richtig, dass wir mit unserem 5011 mit der grünen Nummer nicht mehr zum TÜV müssen?

Und was wäre jetzt BE? Betriebserlaubnis? Wir haben einen Fahrzeugbrief für den Hänger. Das ist aber sicher nicht gemeint. Muss mal schauen wegen Baujahr. Könnte auch vor 61 sein.
Und an den Hänger sollen wir noch ein grünes Kennzeichen analog Traktor dranschrauben? Dachte die 25 reichen?
 
Tja, kommt auch die Quelle an. Laut Fahrzeug Zulassungsverordnung §3 Abs. 2 eigentlich nicht. Ich hab jedoch so einige Schulungsunterlagen ab 2012 aufwärts gefunden (alte Bundesländer, LW-VErkehrsschulungen) wo das so beschrieben steht. Jedoch nur bei LW-Zugmaschinen im LW-Betrieb. LW-Betrieb im Sinne von Betrieb mit Gewinnerzielungsabsichten...

:denk2:

Ggf. würde ich wegen dieses Punktes mal die Dekra einfach anschreiben und um deren Meinung zum Thema bitten. :like Bis dahin mach ich da mal ein Fragezeichen dahinter. ;)

BE = Betriebserlaubnis = kleines grünes Faltdingens in A7 Format würde ich sagen. Der Fahrzeugbrief ist meiner Meinung nach keine Betriebserlaubnis.

Jetzt mal sortiert für deinen Fall:
Zetor 5011 + THK 5 (stimmt das?)
Wenn du einen LW-Betrieb hast, also BG Zahler bist und zu deinem LW-Betrieb (je nach Bundesland sind mindest Flächengrößen zusätzlich zu beachten) eine Steuererklärung ab gibst, dann darf dein Zetor 5011 ein grünes Kennzeichen bekommen und du musst keine Steuern für diesen zahlen.
Dann, wenn dem so ist, und nur dann, kannst du zu deinem Anhänger so er nach 1.7.1961 (Erstzulassungsdatum im Brief?) erstmals in Verkehr gebracht wurde, eine BE beantragen und ihn mit 25km Schild (wirklich gaanz wichtig!) und Wiederholungskennzeichen (grünes Kennzeichen mit der Nummer deines Zetor 5011) auf die Strasse bringen. Keine Dekra für den Anhänger und keine Zwangsversicherungspflicht, da der Anhänger entweder über den Schlepper oder die Betriebshaftpflicht mit versichert ist.
Nur wenn du nachweisen kannst (Brief) das der Anhänger bereits vor 1.7.1961 erstmals in Verkehr gebracht wurde, nur dann ist eine BE nicht erforderlich. Steht auch so im Gesetz.

Das ist an sich recht einfach alles - nur das durch teils fälschlich erteilte grüne Kennzeichen noch immer sehr unterschiedliche Definitionen eines LW-Betriebes in Umlauf sind. Seit der Zoll diese Aufgabe übernommen hat, wird das aber deutlich rigoroser gehandhabt.
Wer nun meint mit einem bereits vorhandenem grünen Kennzeichen, trotz das es keinen LW-Betrieb im gesetzlichen Sinne gibt, fein raus zu sein, der irrt. Es gibt genug Berichte von auch nach Jahren zurück gezogenen Bescheiden für das grüne Kennzeichen und spätestens bei einer Neuzulassung/Neuanmeldung wird es wohl noch so manchen Hobby-Landwirt erwischen. Und dann heist es: schwarze Kennzeichen, Steuern zahlen und Hauptuntersuchung...
 
Ein Traktor kann eine LW-Zugmaschine sein = TÜV/Dekra.
Er kann aber durchaus auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine sein = kein TÜV/Dekra.

Ab 30 kmh bin ich mir auch sicher das eine LW-zugmaschine zur HU muss.
Drunter bin ich mir ob der extrem abweichenden Aussagen in den Quellen schlicht nicht sicher. Was ja dann aber auch nicht bedeuten muss, das es so ist. ;)
 
Gibts da nicht irgendeinen aktuellen Paragraphen zum Nachlesen? Vieles basiert ja auf Hören/Sagen. Viele sagen ja auch das man mit Klasse B nur 750kg Anhänger ziehen darf, was aber auch nicht richtig ist wenn man sich das mal genau durchließt.
 
Ja in der FZV - Fahrzeug Zulassungsverordnung. :like
 
Wir haben einen HK 5. Bisschen höher und beide Achsen gebremst. Hatten wir schon mal als thema. Spielt doch aber sicher keine Rolle.
Also:
Flächen haben wir. BG glaube ich eher nicht mehr. Steuereklärung mache ich - nicht unbedingt für Landwirtschaft aber da sind ja fast über 50% der Anforderungen erfüllt.
Das sollte reichen denke ich.

Den Zetor haben wir erst vor ca. 3 Jahren grün angemeldet. War kein Problem. Vielleicht weil vorher schon ein Traktor grünes Schild hatte.

Also besorge ich mir noch ein grünes Schildchen für den Hänger und das mit dem TÜV am Tschechen lassen wir sein. So ist der Plan.
Und so selten wie wir mal auf der Straße unterwegs sind...
 
Für die Frage BE ja oder nein - spielt es nur eine Rolle, wann er nachweislich erstmals in Verkehr gebracht wurde. Den Nachweis kannst du nur durch ein Typenschild oder BE (fehlt ja) oder Fahrzeugbrief (Erstzulassung) erbringen. Fehlt all das klappt es nur wenn du der Dekra beweisen könntest, das er nur vor 1961 gebaut wurde... Was beim HK5 mWn. nicht der Fall war.

In Sachsen kenne ich Antragsteller, denen wurden ab 1ha aufwärts als Nachweisbare LW oder FW Fläche verlangt. Ob nun eigen oder durch Pachtvertrag, das ist dann auch egal.

Keine BG ist schon mal schlecht, weil die die BG Nummer abfragen.

Steuereklärung mache ich - nicht unbedingt für Landwirtschaft
Weil du, nehme ich mal an, keinen Landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet hast. Egal ob Neben- oder Haupterwerb. Also auch Hobby-Landwirt wie ich. ;)

aber da sind ja fast über 50% der Anforderungen erfüllt.
Hmmm... ich seh nur die Flächen, wenn es den LW oder FW Flächen sind. Hofflächen zählen nicht. :lala

Wenn du damit legal an grüne Nummernschilder und somit die Steuerbefreiung kommst gratuliere ich dir.
Denn in Sachsen hättest du ohne BG und Betrieb kaum noch eine Chance.

Also besorge ich mir noch ein grünes Schildchen für den Hänger und das mit dem TÜV am Tschechen lassen wir sein. So ist der Plan.
Und so selten wie wir mal auf der Straße unterwegs sind...
Wie jetze? :denk2: Wenn du mit dem Zetor auf die Strasse willst, wirst du TÜV/Dekra machen müssen. (ich hatte mich da schon revidiert oben ;) ) Hast du bereits ein grünes Kennzeichen und Steuerbefreiung für den Zetor?
Wenn ja - na dann ist der Anhänger ja kein Thema.
Wenn nein - dann mach ich dir wenig Hoffnung. Leider.

Bedenke auch die Einschränkungen die ein grünes Kennzeichen so mit sich bringt:
- legal keine Fahrten zu Treffen.
- legal keine Fahrt zum Baumarkt mit dem Anhänger dran (oder solo, egal).
- legal keine "gefälligkeits Fahrten mit ner Fuhre Erde, Schutt oder Schotter zB. für den Kumpel oder gar im Lohn.
Ausnahme: Du zeigst dies zuvor beim Finanzamt an. Dann kannst du freiwillig für einen Monat die Steuern zahlen für den Traktor. Fraglich ist dann aber, wie das Versicherungstechnisch ausschaut und was dann mit dem Anhänger wird. Also muss man den auch anzeigen und blechen und wie ist es da mit der Versicherung... Deutschland. :D ;)

Sicher kann man auch sagen, es kräht kein Hahn danach. Solange man nicht erwischt wird bzw. nichts passiert... Aber wehe wenn es passiert. Dann hast du gute Chancen auf eine bezahlte Unterkunft vom Staat. ;)
 
Neeiiin! :wand
Jeder Traktor der legal auf die Straße will muß TÜV- geprüft sein , egal ob grünes oder schwarzes Nummernschild. Bis BbH 40 km/h (Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit), alle 2 Jahre,
BbH 50 km/h jedes Jahr, neuerdings mit zusätzlicher Sicherheitsprüfung halbjährlich.:hehe
Wer mir jetzt mit 6 km/h -Regelung kommt :haue:,... ist abgeschafft!

Selbstfahrende Arbeitsmaschine heißt, Anbaugeräte (z.B. Holzspalter, Bandsäge) fest und unabbaubar mit Maschine verbunden (angeschweißt), Anhänger ziehen tabu und nur 20 km/h Endgeschwindigkeit, im Idealfall von Werkstatt eingestellt mit Plombe an der ESP.

Gruß Dettl
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 20 kmh bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen kann aber nicht stimmen. Dann wären die meisten Selbstfahrer seit Jahren HU-pflichtig. ;)

Das mit den 25 kmh und grün hatte ich doch schon lange wieder korrigiert. Man darf halt nicht jeder Verkehrsschulung blind vertrauen. :D
 
:hä
welcher Selbstfahrer ohne HU darf schneller wie 20 km/h laufen?
Seit einigen Jahren gibt es Mähdrescher, die zwar eine selbstfahrende Arbeitsmaschine sind, aber 30 oder 40km/h schnell sind , aber wegen der Geschwindigkeit einer Zulassung bedürfen und der TÜV-Pflicht unterliegen.
 
Ich kenne die Gesetze dazu, aber ich habe noch nie einen Mähdrescher mit Kennzeichen gesehen. ;) Eventuell über Ausnahmegenehmigungen?

Ich fahre übers WE vielleicht mal die Runde. Dreschen ja nun alle hier in der Gegend. Nur 20 fährt keiner der mir in meiner Ecke bekannten Drescher, eher knappe 30 - entweder haben die nun ein Schild dran, oder fahren halt einfach so was natürlich dann nicht legal wäre... ich versuche auch Fotos zu machen. :like

Ach ja, lang ists her - ein Arcus von MDW. War seiner Zeit leider voraus... (nicht der Geschwindigkeit wegen, obwohl - ja auch deshalb)
59597.jpg

:D ;)
 
Um das nun aber mal komplett zu machen - was ist mit Traktoren bis 10 Kmh Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit? Mein Kenntnisstand ist der, das diese keiner Zulassung bedürfen und auch kein Nummernschild bekommen.

Stimmt das noch oder ist das auch schon wieder geändert worden?
 
Kann man es erkennen? Nummernschild ist grün.

Wir mussten gar nichts abgeben zwecks BG oder Flächen. Aber wir haben noch 10ha im Besitz. Also das hätte funktioniert.
Also doch. TÜV machen. Ist aber auch nicht das Thema. Knappe 50,- alle 2 Jahre sind drinne.

Die Nummer mit den Treffen hatte ich auch schon gehört. Darf eben nichts passieren - so wie du es sagst Joachim.

Ich merke, dass das Thema nicht sooo einfach zu beantworten ist. Aber da scheinbar jeder Interesse an einer Klärung hat ist das hier schon sehr gut plaziert. Da gibt es manchmal in Foren sinnlosere Einträge über mehrere Seiten...

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Also, ganz ehrlich... da du den ja schon länger hast, als der Zoll statt des Finanzamtes für den ganzen Spaß zuständig ist, würde ich meinen beim nächsten Traktor oder einer Ummeldung wirst du Probleme bekommen, ohne BG- und Betriebsnummer.

Jetzt, musst du an den HK5 nur eine 25 kleben (wirklich wichtig!) und ein Wiederholungskennzeichen in grün dran befestigen. Und ich meine es wäre besser eine BE zu besorgen. Da du den Brief hast, ist das ja aber sicher kein Problem. :like

Traktor brauch TÜV, Anhänger nicht.
 
Kann sein Joachim. Habe auch schon gehört, dass selbst die vergebenen grünen Schilder in Frage gestellt werden. Mal abwarten.

Die 25 habe ich dran am Häger. Sogar noch am 5011 aus Vorbesitzerzeiten. Das grüne Hängerschild besorge ich mal noch. Da geht man einfach zum Schildermacher und lässt sich eins pressen oder? Brauch ja keinen Stempel.

Und die 6km/h gibt es wirklich nicht mehr? Haben ja noch unseren kleinen Eigenbau der noch nie ein Nummernschild - geschweige denn TÜV oder eine Abnahme gesehen hat. Da könnte man ja gar nie mehr auf die Straße damit?

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Nein - es gibt nach meinem Kenntnisstand die Möglichkeit, Kleintraktoren die Bauart bedingt !!! nicht mehr als 10 kmh schaffen, ohne Zulassung auf die Strasse zu bringen. Einfach 6kmh hinten dran pappen kann (wird) schief gehen. Am besten damit mal bei der Dekra vorsprechen, manchmal erwischt man dort auch nette Menschen, die einem helfen wollen.
Oder aber bei deinem Polizeirevier, musst ja deinen Namen/Adresse nicht benennen, einfach mal nett anfragen die sind oft sogar echt verdutzt, das ein Bürger mal mit solch harmlosen Anliegen kommt. Mein Polizeirevier hatte mich damals allerdings an eine Fahrschule verwiesen... :D ;) Es ging bei mir da um die Rechtmäßigkeit von schweren Transporten zum Sonntag mit VW-Bus und großem Anhänger... da konnte mir die Rennleitung nicht helfen :lol

Solang du nicht kontrolliert oder angezeigt wirst... viel Glück! Aber wehe dir brettert einer in dieses Fahrzeug und dann am besten noch mit Personenschaden. Dann wirst du nicht mehr glücklich...
 

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