Frage Welche Anhängerkupplungen habt ihr / gibt es eigentlich? (Zetor)

Ich hab jetzt die alte Anbauplatte nachgemessen - 280mm Breite - 100mm Höhe - Tiefe ??? (200/150mm), 100mm Lochabstand. Stärke 16mm Schweisskonstruktion. Wie tief ist die Anbauplatte bei Dir?

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Anhänge

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Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Vorsicht vor Eigenbauten. diese Teile unterliegen nach § 22a der StVZO einer Genehmigungspflicht, es muss also in jeden Fall ein Sachverständiger sein o.K. geben.

@Ori, warum willst du die komische BK63 mointieren? Welche Vorteile soll diese bringen?
 
Ohne auf das Typenschild geschaut zu haben, denke ich an Stützlast.
Ich hatte so einen Umnbau auch schon im Kopf, da mein Einachser falsch beladen ganz schön auf die gummigelagerte Kupplung drück und diese sich "verspannt". Original ist sie ja für Drehschemelanhänger gedacht. Mit der Flanschvariante umgeht man das. Aber ob die Stützlast wirklich höher ist... :ka: @Ori Kannst ja mal sagen, was auf den Typenschildern steht. :like
 
Ahhh. Also doch den richtigen Riecher. :D

Sag mal bitte was auf den Typenschildern für Stützlasten angegeben sind.
 
Na aber ehrlich, für legal kommst du dort um einen Sachverständigen nicht umhin. Und die Sachverständigen die davon Ahnung haben sind nicht sehr häufig anzutreffen.

Der Zetor ist für folgende Anhängelasten zugelassen / typgeprüft:
10.000 kg für pneumatische gebremste Anhänger
6.000 kg für auflaufgebremste Anhänger
750 kg für ungebremste Anhänger
1.500 kg für ungebremste Einachsanhänger

aber für alle Anhänger nur 50 kg Stützlast.

Von der Konstruktion ist aber Stützlast deutlich schädigend. Somit könnte der Sachverständige erstmal mit den Kennwerten etwas spielen um zu sehen, wie weit die Anhängelast nach unten gehen muss um Stützlast zu generieren. Ob einer sich diese Arbeit machen will?

Wie gesagt, für legal ein ganz schwieriges System.
 
1.500 kg für ungebremste Einachsanhänger
Doch aber nur im Hitch zu realisieren, oder? Hab noch keinen Einachser gesehen, der nur 50 kg Stützlast hat. (Obwohl ich meinen schon so beladen habe... :D )

aber für alle Anhänger nur 50 kg Stützlast
Damit wäre jeder Einachser aus dem originalen gummigelagerten "Ostblockzugmaul" raus. Richtig?
 
Welchen genau meinst damit - ich mein die Zahlen variieren ja von Model zu Model. :denk2:

aber für alle Anhänger nur 50 kg Stützlast.
Kann so (für "alle" Zetor der UR1) nicht stimmen. Mit dem original Schlitten und Cramer-Kupplung waren 1.000 kg Stützlast zu haben. Mit den DDR BKs freilich nicht, mit so einer BK würde bei Einachser oder Tandem erst gar nicht anfangen. Zumal eine ordentliche (dicker Bolzen, Automatik) schon ab 300 Euro neu zu haben ist. :ka:
 
Ups sorry hab vergessen, dass meine Daten sich auf den 5211 in Ausführung mit BK63 beziehen. Denn die Konsole ist ja eine 5211 (evtl. auch eine 5011 Konsole, der hat aber leicht veränderte Anhängelasten). Diese Werte sind in KTA Typschein für den 5211 hinterlegt.

Die 50 kg Stützlast kommen von der BK63, da diese Kupplung dort limitiert ist.

Anhänger mit 50 kg Stützlast gibt es nicht sehr viele, aber die Feldküchen, Wasseranhänger und Pritschenanhänger (alle basierend auf dem selben Fahrgestell) haben meist nur 50 kg Stützlast.

Achso für nen 5245 müsste sich die Anhängelast mit Luftdruckgebremsten Anhänger leicht reduzieren, also nur noch ca. 8t.

@Ori:
Wie gesagt Anpassungen ohne Abnahme und einschlagen einer Nummer sind dann nicht legal. Aber deine andere BK63 sollte doch auch nur 50 kg Stützlast haben, warum willst du also deine Originale ersetzen?
 
Wir benutzen eine starre BK63 an unserem Hofschlepper eben für besagten Eigenbaueinachser ohne Probleme und am Vorgänger des Zetor, ein D4006, lief der Hänger auch ohne Probleme hinterher (original Deutz-Kupplung)
 
Um jetzt dem ganzen gesetzlichen mal ein Ende zu machen ... ich habe es verstanden - mir ging es in erster Linie nur um die technische Realisierung. Werde die Finger davon lassen. Trotzdem Danke an alle für die Hinweise und bis bald
 
@Reichsbahnklaus
Sag mal - welche Anhängelast steht bei deiner Kupplung im Schein? Ich hab nu die selbe und im Schein zwar die Konsole mit einer ähnlichen Nummer wie bei deiner eingetragen und auch das Zugmaul, aber bei Anhängelast und Stützlast stehen nur Striche drin: "-"

Und die Dekra zickt natürlich rum und will nu am liebsten Typenschilder an Zugmaul und Konsole sehen !!! (die hatten nie Typenschilder) und natürlich den D-Wert des Zugmauls. :(

Bin daher für jeden Hinweis dankbar. :)
 
Naja joachim, ist doch ganz einfach. Der zetor zählt als zugmaschine und die dürfen das 1,5fache ihres zulässigen gesammtgewichtes ziehen. Wirste mit dem 5011 irgendo zwischen 7-8t raus kommen denk ich mal....
 
Na geht eher um nen 2011 und dessen zul. Anhängelast hab ich dann wohl gestern von 4.635 kg auf 3.750 kg reduziert dank Ablastung auf 2.500 kg. Aber das sollte die Dekra doch wohl wissen, war ja direkt in einer Niederlassung von denen und muss sagen die waren ganz schon "maulig" um nicht zu sagen zickig. ;)
 
Naja joachim, ist doch ganz einfach. Der zetor zählt als zugmaschine und die dürfen das 1,5fache ihres zulässigen gesammtgewichtes ziehen.

Das ist NICHT richtig! Paragraph 42 StVZO findet bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen keine Anwendung!


Wer suchet, der findet... Hier liegt nun mein Fahrschulbuch zur damaligen Klasse 5:

Ich zitiere:

"Vorsicht hinsichtlich der Zuglast, die man dem Schlepper zumutet! Wird der Anhänger zu schwer, werden gar zwei voll beladene Anhänger mitgeführt, ist u.U. nicht nur die Zugmaschine (z.B. der Motor) überfordert, sondern vor allem die Sicherheit STARK beeinträchtigt."

"Das abwechselne Schieben und Bremsen des Anhängers, das durch die Wirkungsweise der Auflaufbremse hervorgerufen wird, erfordert eine SORGSAME Fahrweise. Das ziehende Fahrzeug muß einen Teil der Bremsung für den Anhänger mit übernehmen, denn der Anhänger läuft zuerst ungebremst auf, ehe er selbst zu bremsen beginnt. Ein MISSVERHÄLTNIS zwischen Gewicht der Zugmaschine und Gewicht des Anhängers MUSS unbedingt vermieden werden."

"Gewicht des Anhängers kleiner/gleich TATSÄCHLICHES Gewicht der Zugmaschine mal 2,5"

"Die Auflaufbremse MUSS auf ALLE Räder wirksam sein, sofern die Zugmaschine mehr als 25km/h fährt." (Ob da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gemeint ist??)

"Zwei Anhänger mit Auflaufbremsen dürfen nur mitgeführt werden, wenn

a) die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 32km/h beträgt

b) tatsächlich nicht schneller als 25km/h gefahren wird"



soviel zu meinem Fahrschulbuch - leider steht nicht dabei, auf welche Vorschriften sich das bezieht, bzw. damals bezogen hat...

Natürlich auch gut möglich, dass da das eine oder andere im Laufe der Zeit, oder im Zuge der EU-Harmonisierung geändert wurde!

Edit:
Bezogen auf einen 2011 - was wiegt er tatsächlich im Betrieb? 1500kg? mal 2,5 wären 3750kg mit einem auflaufgebremsten Zweiachsanhänger und ohne aufballastierten Schlepper. Bei einem Einachsanhänger zählt die Stützlast des Kippers dann zum Gewicht des Schleppers dazu - angenommen der Kipper hätte 500kg Stützlast, dann würde der Schlepper schon mit 2000kg mal 2,5 gerechnet - das wären dann schon 5to. auflaufgebremste Anhängelast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aslo ich kann das nur von meiner fahrschule wiedergeben wo ich kürzlich CE gemacht habe. Und da ist bei zugmaschinen mit durchgehender bremsanlage (luft, nicht auflauf) vom max 1,5fachen des zulässigen gesammtgewichts der zugmaschine die rede. Deckt sich bei meinem 5011 auch mit der zul gesammtmasse im schein und die max anhänger last(die zwar auf dem typenschild aber nicht in der zulassung steht.
 
Kann es sein, dass du ein "schwarzes" Kennzeichen hast?? Bei LANDWIRTSCHAFTLICHEN Zugmaschinen bleibt in den Papieren das Feld für die maximal zulässige Anhängelast grundsätzlich frei (BRD alt) - lediglich in der DDR wurde dort eine Eintragung vorgenommen und diese betrug z.B. beim ZT300 sage und schreibe 24 Tonnen - bei einem Eigengewicht von knapp fünf Tonnen - also auch wieder nix mit mal 1,5... Wie gesagt - ich habe im ganzen Leben noch keinen Schlepper gesehen, bei dem in den Papieren eine maximal zulässige Anhängelast eingetragen gewesen wäre...
 
Ok - jetzt kommen wir dem Problem näher:
Bei LANDWIRTSCHAFTLICHEN Zugmaschinen bleibt in den Papieren das Feld für die maximal zulässige Anhängelast grundsätzlich frei (BRD alt) - lediglich in der DDR wurde dort eine Eintragung vorgenommen
Mein 2011 kommt ja aus der Mannheimer Ecke (oder besser Monheim :D ;) ) also BRD und trotz das die tschechische (in D-West umgeschweißte) Konsole mit Einzelabnahme ID UND zus. die eigentliche Kupplung eingetragen ist, sind bei Stützlast und zul. Anhängelast nur "-" Striche vermerkt.

Wenn das also so ist, das in den westlichen Bundesländern weder eindeutige FINs noch die max. erlaubte Anhänge und Stützlast eingetragen werden musste, wenn es sich um ein LOF handelt - was darf ich denn dann, bei normaler Zulassung (nicht grün, schwarz und Steuern zahlend) nun an ein solches LOF anhängen? Und muss ich nun die Werte nachtragen lassen oder drauf gesch... n?

Ein MISSVERHÄLTNIS zwischen Gewicht der Zugmaschine und Gewicht des Anhängers MUSS unbedingt vermieden werden.
Das klingt nach Fahrschultext aus den 1960igern. ;) Nicht bös gemeint. Aber ich kenne aus Ost und West mehr als Genug Traktoren, wo dies bestenfalls für ungebremste oder auflaufgebremste Anhänger gilt. Bei Druckluftbremse sieht das schon wieder ganz anders aus.

Wo ich wieder zur Kernfrage zurück komme - was darf man an einen Zetor 2011 nun anhängen? Gern aufgeteilt nach ungebremst, Auflauf gebremst und Druckluft gebremst. :denk2:
 

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