Tipp! Anhängelast am Zetor Traktor - was ist erlaubt?

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Maximilian12345

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Zetor 5211
Grüße ✌️
Wie viel Tonnen kann ich an meinen 5211 an die normale kupplung anhängen? (1 Achsanhänger)
Und wie viel kann man an den dreipunkt hängen?
Danke im voraus
 
Kommt auf deine Kupplung an welche verbaut ist. Die BK 63 glaube ich müsste das sein hat keine all zu hohe Stützlast. Oder hast du die Cramer Kupplung verbaut?
 
BK63 A108:
50 kg Stützlast !!! und einen D-Wert von 67,2 kN

Berechnung: (korrigiert mich, wenn ich falsch liege!)
Formel Anhängelast: R = (T ∗ D) / (g ∗ T) - D​
Formel D-Wert: D = (0 ∗ T ∗ R) / (T + R)​
Formel Zugfahrzeuggewicht: T = (R ∗ D) / ((g ∗ R) - D)​

T = zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs in kg​
D = D-Wert in kN​
g = Erdbeschleunigung 9,81 in m/s²​
R = zul. Gesamtgewicht des Anhängers in kg​


Jetzt kommt es auf dein zulässiges Schleppergesamtgewicht an, Beispiele:
4.000 kg = ca. 9,6 to Anhängelast​
4.500 kg = ca. 13,1 to Anhängelast​
5.000 kg = ca. 18,5 to Anhängelast​

Aber, dann ist da ja noch der max. Anhängelast Aufkleber und die Typenschilder:
Zetor 2511: max. 3.300 kg​
Zetor 4712: max. 5.300 kg​
Zetor 5745: max. 7.250 kg​
Zetor 5011: max. 7.100 kg​
Zetor 7045: max. 10.100 kg​
Zetor 5211: max. 8.150 kg​
Zetor 5245: max. 9.250 kg​
Zetor 6211/7211/7711/7711T: max. 8.500 kg​
Zetor 6245/ 7245/ 7745/7745T: max. 10.200 kg​
Zetor 7245 Horal: bis 11° Neigung 10.200 kg und über 11° 4.500 kg (das dürfte bez. Gefälle auch für die anderen 4 Zyl. 4x4 gelten!)​
Zetor 3340: max. 7.975 kg​
Aber obacht, das sind grobe Richtwerte, es gibt auch Ausnahmen:​
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Ausnahmen können halt drunter und auch mal drüber liegen und beziehen sich immer auf den Auslieferungszustand mit der originalen Anhängekupplung.​
Die Stützlast bei anderen Kupplungen (Grammer) kann bei der UR1 680 bis 1.000 kg betragen z.B..​
Interessant wäre auch zu wissen, ob die maximale Anhängelast generell gilt oder vielleicht nur für auflaufgebremste Anhänger oder ist sie da noch geringer? :ka:
 

Anhänge

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Quelle: http://www.deutschefotothek.de/documents/obj/86006887/df_pro-b_0001830_014
 

Anhänge

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BK63 A108:
50 kg Stützlast !!! und einen D-Wert von 67,2 kN

Berechnung: (korrigiert mich, wenn ich falsch liege!)
Formel Anhängelast: R = (T ∗ D) / (g ∗ T) - D​
Formel D-Wert: D = (0 ∗ T ∗ R) / (T + R)​
Formel Zugfahrzeuggewicht: T = (R ∗ D) / ((g ∗ R) - D)​

T = zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs in kg​
D = D-Wert in kN​
g = Erdbeschleunigung 9,81 in m/s²​
R = zul. Gesamtgewicht des Anhängers in kg​


Jetzt kommt es auf dein zulässiges Schleppergesamtgewicht an, Beispiele:
4.000 kg = ca. 9,6 to Anhängelast​
4.500 kg = ca. 13,1 to Anhängelast​
5.000 kg = ca. 18,5 to Anhängelast​

Aber, dann ist da ja noch der max. Anhängelast Aufkleber und die Typenschilder:
Zetor 2511: max. 3.300 kg​
Zetor 4712: max. 5.300 kg​
Zetor 5745: max. 7.250 kg​
Zetor 5011: max. 7.100 kg​
Zetor 7045: max. 10.100 kg​
Zetor 5211: max. 8.150 kg​
Zetor 5245: max. 9.250 kg​
Zetor 6211/7211/7711/7711T: max. 8.500 kg​
Zetor 6245/ 7245/ 7745/7745T: max. 10.200 kg​
Zetor 7245 Horal: bis 11° Neigung 10.200 kg und über 11° 4.500 kg (das dürfte bez. Gefälle auch für die anderen 4 Zyl. 4x4 gelten!)​
Zetor 3340: max. 7.975 kg​
Aber obacht, das sind grobe Richtwerte, es gibt auch Ausnahmen:​
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Ausnahmen können halt drunter und auch mal drüber liegen und beziehen sich immer auf den Auslieferungszustand mit der originalen Anhängekupplung.​
Die Stützlast bei anderen Kupplungen (Grammer) kann bei der UR1 680 bis 1.000 kg betragen z.B..​
Interessant wäre auch zu wissen, ob die maximale Anhängelast generell gilt oder vielleicht nur für auflaufgebremste Anhänger oder ist sie da noch geringer? :ka:
Dankeschön

Weißt du auch wie viel man an den dreipunkt hängen kann? Will mir evtl einen heckstapler zulegen
 
Die einen sagen so, die anderen sagen so... ;)
Ich kanns dir nicht belastbar sagen, da mir an der Stelle belastbare Quellen fehlen.

Aber meinst du wirklich, die 8,5 to beim 5211 (leer vielleicht 3,5 to schwer) sind ungebremst? Im Gebirge? Ich weiß nicht so recht. Ich würde noch mitgehen, wenn es die max. Anhängelast bei auflaufgebremsten Anhänger wäre, und bei Druckluftbremse mehr möglich wäre weil dann der Anhänger ja den Traktor mit bremst, im Gegensatz zu ungebremst oder auflaufgebremst.

Ich meine ungebremst ist in Deutschland sowieso bei 750 kg das Ende erreicht (per Gesetz).

Allerdings alles nur Mutmaßung und auch in der BA ist nur von "Anhängemasse" die Rede. :ka:
 
Soweit ich weiß bzw soweit ich mich belesen habe kommt es auf der einen Seite auf das Gewicht des Schleppers an und zum anderen darauf wieviel Achsen gebremst sind. Bei Allradbremse kann es also durchaus passen das es fast das doppelte Eigengewicht ist
 
An mir bekannten Zetor 5211, prangte damals zu DDR- Zeit ein schwarzer Aufkleber, am rechten Kotflügel, mit der Aufschrift:
"Maximale Anhängelast 8150 kg".
Für mich luftgebremst so gültig. :D Einen voll ausgeladenen HW 60 darfst Du mit 5211 nicht ziehen.
Und ja, die gummigelagerte BK 63 erlaubt nur 50 kg Stützlast. :like
 
An mir bekannten Zetor 5211, prangte damals zu DDR- Zeit ein schwarzer Aufkleber, am rechten Kotflügel, mit der Aufschrift:
"Maximale Anhängelast 8150 kg".
Wäre jetzt interressant zu wissen was auf den Typenschild in der Kabine steht bei besagtem 5211. Bei dem von Joachim steht ja eine Gesamtmasse von 4700kg.
Könnte also schon die ungebremste Anhängelast sein
 
Du darfst mit dem Schlepper sicherlich keine 4 Tonnen ungebremst ziehen!
Ich meine bei meinem 4340 steht in der Zulassung bei ungebremst irgendwas von einer Tonne oder so denke ich.

Aber wo willst du denn offiziell einen zugelassenen Anhänger her bekommen der 4 Tonnen wiegt bzw laden kann und keinerlei Bremse hat....?

Ich denke in der DDR war das mit der Sicherheit usw noch bissl größer geschrieben als in der BRD. Da sieht man aufm Dorf ja heute noch Auflaufgebremste Gespanne mit 2x 8 tonner hängern und vorn dran nen kleinen Deutz oder was auch immer.
 
Du darfst mit dem Schlepper sicherlich keine 4 Tonnen ungebremst ziehen!
Kommt auch drauf an was man als gebremst bezeichnet. Ob Auflaufgebremst reicht oder ob es Luft sein muss.
Aber wo willst du denn offiziell einen zugelassenen Anhänger her bekommen der 4 Tonnen wiegt bzw laden kann und keinerlei Bremse hat....?
zwei kleinere zum Beispiel.
Wie gesagt, sicher bin ich mir nicht. Es kommt halt wie gesagt auf die Masse des Schleppers drauf an. Und wie die Achslast des Anhängers ist.
Ich meine bei meinem 4340 steht in der Zulassung bei ungebremst irgendwas von einer Tonne oder so denke ich.
Könntest du da bitte mal genau nachschauen und das mit der zulässigen Gesamtanhängelast des Typenschilds abgleichen? Würde mich mal interressieren
 
Ja, bitte schau das mal nach und lichte doch einfach den Teil mal ab wo das steht.

Ich habe ja nun 3 Zetor aus 2 Ländern kommend, und aus der EU und Nicht-EU. Bei keinem ist eine Anhängelast in den Papieren eingetragen, wenn dann nur die Stützlast (wenns KEINE BK63 war) aber weder eine ungebremste noch eine gebremste Last.

Kommt auch drauf an was man als gebremst bezeichnet. Ob Auflaufgebremst reicht oder ob es Luft sein muss.
DAS, ist halt die Kernfrage.
Rein technisch macht es eben mMn. schon einen Unterschied, ob ein Anhänger ungebremst, auflaufgebremst oder Semi-aktiv gebremst ( Druckluft oder Hydraulik) ist.

ich hab mal bisl rechechiert und bin hierauf gestoßen: ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!
Zitat von Georg_g:
Bei Zugmaschinen gibt es gar keine maximale Anhängelast nach der StVZO. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um eine lof Zugmaschine handelt oder ob sie für lof Zwecke eingesetzt wird. Einschränkungen ergeben sich durch die Höchstgeschwindigkeit in Abhängigkeit von der Anhängerbremse, durch die zulässigen Gesamtmassen der Einzelfahrzeuge und durch eine zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=89032&view=findpost&p=1057081662

Es wird auf die StVZO verwiesen und auf den Paragraphen §41:
Dort könnt ihr es euch durchlesen. :)

Zusammengefasst:
  • Traktor bis 25kmh (Bauartbedingt) bis 8 to auflaufgebremste Anhängelast
  • Traktor bis 40kmh (dito) bis zu 8 to auflaufgebremste Anhängelast, wenn die Bremse auf alle 4 Räder wirkt (gemeint ist die Anhängerbremse)

In einem Zug darf nur ein Anhänger mit Auflaufbremse mitgeführt werden; jedoch sind hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mit Auflaufbremse zulässig, wenn:
  1. beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
  2. der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird,
  3. nicht das Mitführen von mehr als einem Anhänger durch andere Vorschriften untersagt ist.
Ich würde das, und die Aussagen der Dekra mir ggü., nun so interpretieren das bei Auflaufbremsen oder ungebremsten die Beschränkungen einzuhalten sind, bei Luftgebremsten Anhängern (1-Leiter bis 25 kmh, 2-Leiter ohne ABS bis 50 kmh, mit ABS mehr) im Endeffekt tatsächlich die Begrenzung von max 40 to für das Zuggesamtgewicht gültig ist, wenn ...​
  • in den Papieren nichts anderslautendes einschränkendes vermerkt ist,
  • auf dem Typenschild nichts anderslautendes einschränkendes vermerkt ist
  • der Anhängebock hinreichend dimensioniert ist
  • der D-Wert der Anhängekupplung hinreichend ist
  • bei mehr als 25kmh Vmax die Motorleistung ausreicht (mind. 2,2 kw je Tonne Zuggesamtgewicht siehe § 35 StVZO)


Folglich:
Traktor bis 25 kmh Vmax:​
  • 1 oder 2 Druckluftgebremste Anhänger bis 40 to Zuggesamtgewicht, solange nicht in den Papieren eingeschränkt
  • 1 oder 2 Auflaufgebremste Anhänger bis 8 to max. Anhängelast - auch wenn in den Papieren ggf. höhere Werte (O.1 und O.2) angegeben sind, jedoch weniger wenn in den Papieren niedrigere Werte (O.1 und O.2) angegeben sind!
Traktor ab 26 kmh Vmax:​
  • oberhalb 25 kmh gilt Motorleistung (in kW) geteilt durch 2,2 kW je Tonne Zuggesamtgewicht (§ 35 StVZO) ist das erlaubte maximale Zuggesamtgewicht, jedoch weniger wenn ein niedrigerer Wert in den Papieren (O.1 und O.2) angegeben ist und nie mehr als 40 to Zuggesamtgewicht.


Motorleistung und Zuggesamtgewichtsbeschränkung:
Die StVZO schreibt mindestens 2.2 kW je Tonne Zuggesamtgewicht für Traktoren/Zugmaschinen vor (bei LKW mehr!) wobei das Zuggesamtgewicht aus dem

Gesetz: § 35 StVZO
Bei Lastkraftwagen sowie Kraftomnibussen einschließlich Gepäckanhänger, bei Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen muss eine Motorleistung von mindestens 5,0 kW, bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Beispiele:
  • Zetor 5011, 45 PS / 33 kW und Vmax 27 kmh, 4,41 to zGGw., keine Anhängelast eingetragen:
    • 33 kW -:- 2,2 kW = 15 to Zuggesamtgewicht max. rechnerisch, gilt in dem Fall, weil Vmax laut Papieren über 25 kmh (27 kmh) und keine geringere Anhängelast eingetragen ist!
    • Hier muss gerechnet werden: 33kW -:- 2,2 kW/to = 15 to max.
    • Der Schlepper darf also maximal anhängen: 15to - 4,41 to = 11,59 to
      • 11,59 to Luft gebremst
      • 8 to auflauf gebremst
  • Zetor 5245, 45 PS / 33 kW und Vmax 25 kmh, 8,5 to zulässige Anhängelast:
    • 33 kW -:- 2,2 kW = 15 to Zuggesamtgewicht max., aber in dem Fall egal weil Vmax 25 kmh und eine Anhängelast von maximal 8,5 to eingetragen sind.
    • Der Schlepper darf also maximal anhängen:
      • 8,5 to Luft gebremst
      • 8 to auflauf gebremst
  • Zetor 2011, 22 PS / 16 kW und Vmax 24 kmh, 2,5 to zGGw., keine Anhängelast eingetragen:
    • 16 kW -:- 2,2 kW = 7,27 to Zuggesamtgewicht max., aber in dem Fall egal, weil Vmax. eingetragen mit 24 kmh
    • Der Schlepper darf also maximal anhängen: zul. Zuggesamtgewicht 40 to - 1,63 to Leergewicht = 38,37 to
      • 38,37 to Luft gebremst
      • 8 to auflaufgebremst

Bitte schau in deine Schlepperpapiere, wenn du die exakte Werte wissen willst!
Wenn dort eine Anhängelast eingetragen ist die noch niedriger ausfällt dann gilt natürlich diese.
Ist die Vmax eingetragen und liegt über 25 kmh, dann gilt die in den Papieren eingetragene Anhängelast natürlich weiterhin, wenn sie gleichen oder niedriger ist als die gesetzlich rechnerische nach der Motorleistung.

Wie gesagt, alles ohne Gewähr, und ich lass mich gern eines besseren belehren, wenn eine entsprechend belastbare Aussage untermauert wird. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich weiß nicht wo ich das gelesen habe mit der Anhängelast, aber in der Zulassung sind die Felder O1 und O2 leer.
Wie auch bei meinem alten 6911.
In der Anleitung habe ich auch nichts gefunden.
 

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Hallo
Bei mir steht folgendes:
 

Anhänge

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:denk2:750Kg find ich etwas wenig bei einem 5211 ,also ungebremster weise
Im DDR Brief von meinem 5011 stehen 7100Kg gebremst, da fragt man sich wo die Unterschiede herkommen :denk2:
Bei ungebremst steht übrigens nichts was die 750Kg erklären könnte
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim 6340 steht weder etwas dazu in den Papieren noch auf dem Typenschild. Die 70 PS kommen gut mit 2 luftgebremsten THK 5 zurecht und der D-Wert der Kupplung passt auch. Beim 5211 reicht ein THK 5 dahinter völlig aus, weil einfach die Leistung fehlt. Da würde die Angabe von Zetor ja passen.
 
Im DDR Brief von meinem 5011 stehen 7100Kg gebremst, da fragt man sich wo die Unterschiede herkommen :denk2:
Der 5011 ist leichter und hat kleinere Bremstrommeln, und Bremsbacken - ergo die schlechtere Bremse. Wobei das relativ ist, mein 2011 mit noch kleineren Bremstrommeln und Backen bremst besser wie jeder 5011 oder 5211 den ich bisher gefahren habe. :ka:
Aber hier wird es sich seitens Zetor wohl um rechnersicher Werte handeln.

Beim 5211 reicht ein THK 5 dahinter völlig aus, weil einfach die Leistung fehlt. Da würde die Angabe von Zetor ja passen.
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Bei leichter Last, seh ich das anders. :D ;) Aber mal im Ernst, ich hab Werners Zetor im Wald gefahren und der hat ja das schnellere Getriebe drin, der spielt im Flachland mit nem vollen THK5.

@werne
Die Frage ist, ob diese Angaben heute noch in neue Papiere übernommen werden würden. Ich hab die alten Papiere nicht mehr, aber ich meine in den alten vom Vorbesitzer stand da auch bei meinem 5011 was zu drin, in den neuen beim Zetor 2011: leer, nix und beim 5011: leer, nix

Die 2,2 kW je Tonne sind halt Gesetz, das gilt wenn nichts anderes in den Papieren steht, was noch weniger zulassen würde.
Da bei mir in den Papieren nichts drin steht, die Zugkupplung aber reichlich D-Wert bietet und ich mich ans Gesetz halten muss, würde ich daher bei meinem 5011 und 2011 anhängen:
5011: zul. Gesamtgewicht Traktor: 4410 kg = 15 to (wegen 45 PS) - 4,41 to = 10,59 to Anhängelast da die 7.100 bei mir nirgends auftauchen (?)
2011: zul. Gesamtgewicht Traktor: 2500 kg (abgelastet von 3090 kg!) ist mit Vmax 24 kmh eingetragen und damit nicht von der Motorleistungslimitierung betrfoffen ($35 StVZO) und da auch nichts in den Papieren steht dürfte der nun Luftgebremst bis 40to Zuggesamtgewicht auf deutschen Straßen bewegen?

Dabei habe ich heut auch folgende Merkwürdigkeiten entdeckt:
  • 5011 angegebene Höchstgeschwindigkeit 27 kmh statt 25 ?
  • 2011 zus. zum Fahrersitz hat der 2 eingetragene Notsitze - Kotflügel li/re ? aber immerhin korrekte 24 kmh eingetragen.


Des weiteren habe ich meinen obigen Beitrag https://www.zetor-forum.de/themen/anhaengelast-zetor-5211.6552/post-53712 nochmal überarbeitet, wobei sich einiges dann doch noch anders darstellt. Alles weiterhin ohne Gewähr!

Die Frage wäre - wer kann rechtsverbindlich anhand von Papieren sagen was konkret gilt? :denk
 

Anhänge

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Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist, ob diese Angaben heute noch in neue Papiere übernommen werden würden
In den neuen "Papieren" wird nichts mehr eingegangen sobald Zugmaschine/Ackerschlepper drin steht. Der Brief vom 5211 ist von 1992 .
In anderen Briefen stehen bei mir:
R40 = 16t
RT 325 = 12t
RS 14/36 = 7t
U650 = 16t
U651 = 24t
Bei'm Super muss ich erst noch mal nachschauen was im DDR - Brief geschrieben wurde.
Also mal ehrlich, wenn am 5211 ein voller 5tonner oder 6tonner drann hängt reicht das für den kleinen. Außer man fährt nur mal um den Kirchturm. Ich habe schon genug mit ihm transportiert, ich erinnere mich gerade an die Pflastersteine von Taucha bis zu mir : THK5 mit 7t Last + HK3 mit 5t Last und das mitten durch Leipzig. Schön ist was anderes, ich war froh als ich Zuhause war und er mir die Quälerei nicht übel genommen hatte.
Also, machen kannst du viel , aber nachdenken sollte man vor so einem Experiment : was ist wenn?
 
Mir geht es wirklich eher um den rechtlichen Aspekt - also die Frage was legal möglich ist und weniger um was noch Sinn macht.

Wenn ich jetzt mal schimpfen wollte... hast du dir 8,5 to die bei deinem zulässig sind, ja auch ... ausgereizt. :D ;) Und natürlich will ich nicht mit nem 2011 2 HW80 zur Ostsee ziehen um dort Sand zu holen. :p

Mir geht es um den rechtlichen Aspekt. :)
 

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