Frage Darf man noch Links setzen? Ja, richtig - das ist jetzt die Frage.

Joachim

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Hallo,

Schaut zunächst dieses Video zu einem aktuellen Urteil des LG Hamburg bezüglich setzen von Links:
Gehe zu: https://youtu.be/FrUExDxO0_c


Und anschließend diesem Beitrag von ct-Magazin, lesen und sacken lassen:
LG Hamburg will Rechtmäßigkeit seiner Online-Inhalte nicht rechtsverbindlich erklären | heise online

Wie ist eure Meinung dazu?

Ich als Website Betreiber kann getrost sagen verunsichert zu sein und das ich weder die Zeit noch das Geld habe alle verlinkten Seiten auf Urheberrechtsverstöße prüfen zu lassen noch Bedarf auf eine Abmahnung habe, weil die kostet ja auch wieder.

Ich find das Urteil schlicht irrwitzig und an der Realität vorbei. Wenn man das mal weiter denkt, dann kann Google Suchmaschine schließen, weil jedes Suchergebnis besteht aus Links ...

Wie ich damit nun wieder umgehe weiß ich noch nicht, kann sein das bis zur wieder Herstellung einer anwendbaren Rechtsprechung das setzen von Links künftig deutlich stärker eingeschränkt wird. So ist vorstellbar das Links zu Seiten wie Zetor.de bestand haben, aber alles darunter (Shops, Forenlinks, Facebook usw.) künftig erst einmal nicht mehr in Beiträgen verlinkt werden dürfen, da ich nie abschließend sicher sein kann, das die verlinkte Seite 100% Wasserdicht ist bezüglich Urheberrechtlich geschützten Materials.

:(
 
Wenn ich das richtig deute
Zitat:"Dieser Entscheidung zufolge haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt" (wichtige Passage Fett gedruckt von mir geändert)
bist du mit deinem Hobby außen davor weil Gewerblich heißt ja immernoch Gewinnerziehlungsabsicht und die hast du ja nicht.

Witzig ist das hier:
Zitat:"Die Verwaltung des Landgerichts (LG) Hamburg sieht sich nicht dazu veranlasst, rechtsverbindlich zu erklären, dass die Inhalte auf der eigenen Seite alle den Vorgaben des Urheberrechts entsprechen"
Quelle der Zitate:LG Hamburg will Rechtmäßigkeit seiner Online-Inhalte nicht rechtsverbindlich erklären | heise online
 

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