Kremser fahren --> ja oder nein?

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Hallo zusammen,

da in einem anderen Bericht die Kremser-Nummer angesprochen wurde wollte ich mal in einem Extra Beitrag die Thematik hinterfragen.
Hintergrund ist, dass bei uns im Dorf der Heimatverein zu jeder Veranstalltung (aber auch unterjährig zu diversen Familienfeiern etc.) Kremserfahrten anbietet.
Da fährt Bauer Horst (Name stimmt natürlich nicht) mit seinem Traktor und Kremser fröhlich über die Landstraßen. Laut Verein soll das sogar irgendwie ver- bzw. abgesichert sein.

Hat da jemand mal einen verbindlichen rechtlichen Hintergrund in petto oder hat jemand evtl. persönlich Erfahrungen hierzu gemacht?

Ich sehe es sehr sehr skeptisch - mit 15 oder 20 Personen auf einem auflaufgebremsten Hänger am Straßenverkehr teilzunehmen.

Gruß Karsten
 
Dieses Thema ist schon in der Traktorzeitschrift (Rechtsecke) ausgiebig behandelt wurden.
Für Brauchtumsveranstalltungen ist es möglich, ansonsten brauch der Kremser eine Einzelabnahme
von der Dekra. z.B. eine 2 Kreisbremsanlage u. eine Begrenzung des Drehkranzes .
Ich glaube hier haben wir auch schon darüber geschrieben.
 
Hallo .

Dalton , gut das du vorbei gekommen bist , wird's Heute Abend nicht mehr so dumm zu Bett gehen :denk2::denk2: : Tante Google weiss was ein Kremser ist ( Bild vom Web ):
 
Traktor: Brauchtumsveranstaltungen wie zum Beispiel auch die "Schwäbisch Allemannische Fasnet" dürfen mit landwirtschaftlicher Zulassung gefahren werden.
Alles Andere braucht eine schwarze Zulassung.
Je nach Veranstaltung z.B. in Umzügen müssen die Räder des Traktor verkleidet werden - es darf keine Lücke zwischen Traktor und Anhänger geben und ggf. müssen auch Begleitpereonen nebenher laufen - es soll verhindert werden, dass Zuschauer unter die Räder kommen können.

Anhänger: Nur bis 25 Km/h mit Personen drauf 6 Km/h und bei uns in Baden Württemberg muss aber JEDES noch so kleine Wägelchen per TÜV Abnahme eine neue Betriebserlaubnis inkl. Aufbau bekommen und muss jährlich geprüft werden ! Einachs- und Tandemachs-Anhänger sind in BW dafür nicht erlaubt - Auflaufbremse genügt.

Achtung ! die Traktor-Versicherungen decken solche Fahrten teilweise nicht ab oder haben eigene Vorschriften dafür z.B. max. 9 Personen. Also unbedingt vorher von der Traktor-Versicherung schriftlich bestätigen lassen.
Bei uns müssen TÜV, Betriebserlaubnis und Versicherungsbestätigung mitgeführt werden.

Hier in BW gibt es extra eine Broschüre von Land und TÜV was erlaubt ist und wie alles ausgeführt sein muss z.B. Geländer, Sitzplätze, Zugang, Höchstgeschwindigkeiten leer und mit Personen drauf usw.

Habe hier etwas Praxiserfahrung weil wir uns vor ein paar Jahren für die Fasnet eine Burg auf einen Anhänger gebaut haben.

Ausserhalb von Brauchtumsverantaltungen kenne ich das nur mit Einzelabnahme und separater Zulassung.

Grüssle Micha
 
Und wenn ihr ganz sicher sein wollt, sollte der Treckerfahrer einen Personen-Beförderungs-Schein haben. Den sogenannten Bus-Führerschein.

Bin als Jugendlicher mal mit so einer Geschichte vor Gericht gelandet. Hatte einen guten Richter. Er hat es bei einer kleinen Geldbuße gelassen. :lala
Gruß Niels :zetor
 

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