Frage Zetor 4712 - zulassen ohne FIN und Papiere?

  • Ersteller des Themas Bruno Stoltenberg
  • Beginn
B

Bruno Stoltenberg

Mitglied
Dabei seit
6.12.2015
Beiträge
1
Ort
Havetoft
Traktor/en
zetor 4712
was kann ich tun bei verlust von papieren u. fahrgestellnummer?
da ich den trecker neu zulassen will.
würde mich über tipps freuen.
im vorraus danke euer bruno
 
Hallo und :welcome

Also die Fahrgestellnummer kann nicht verloren sein. ;)
Schau dazu auch mal im Lexikon, da gibt's nen hilfreichen Beitrag dazu.
Ansonsten, schau mal auf der rechten Seite der Kupplungsglocke etwa auf Höhe des Anlassers. Dort solltest du sie finden. Oder vorn, am Frontträger Rechte Seite, kurz vorm Motor.

Wenn du die hast, machste ne KBA Anfrage und sprichst mal beim TÜV oder Dekoration vor. Wenn er nicht geklaut gemeldet ist, kostet das alles etwas Geld, aber ist auf jeden Fall lösbar.

Zwischenzeitlich könntest du deinen Zetor 4712 ja mal mit ein paar Fotos vorstellen. :)
 
@frieda
Ich sag nur - Smartphone + Worterkennung. Ich lass es jetzt aber einfach mal zur Erheiterung drinnen. :D ;)
 
.......Eine Frage dieser Art, die keinerlei kulturelle Grundkenntnisse bezüglich Anrede, Bitte und persönlicher Grußkultur beinhaltet, kann keine Antwort erhalten....;)
Diese Antwort hab ich soeben in einen anderem Forum gelesen die eine ähnlich formulierte Anfrage wie die, auf die ich mich weiter oben bezogen habe.:)
 
Nabend zusammen,
der empfehlenswerte Weg ist:

- erstmal zum Örtlichen SVA, war der Schlepper in den letzten Jahren zugelassen gibt es einen Datensatz. Damit reicht (so das SVA die Daten für die Hauptuntersuchung zur Verfügung stellt) eine normale HU und Eigentumsnachweis / Verlusterklärung des Briefes für eine Zulassung

- ist beim SVA kein Datensatz vorhanden (Import oder lange stillgelegt): das SVA prüft die Fahrgestellnummer und erstellet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das der Schlepper nicht als gestohlen o.ä. gemeldet ist. Hilfreich ist es immer, einen Eigentumsnachweis wie Kaufvertrag oder Erbschein vorlegen zu können.
Damit geht es zum TÜV oder in den neuen Bundeslänern zum DEKRA. Dort wird einen Wiederzulassung nach §21 StVZO durchgeführt. Damit kannst Du den Schlepper zulassen. (sofern dieser technisch mangefrei ist)

HG
Michael
 
... aber er hat ja auch die Fahrgestellnummer "verloren". ;)
 
Leute bleibt locker, wobei ich Major zustimme.
Grüße
Leimarlene
 
Wir sind so was von locker, sach ich dir... :D ;)
 
Ich hatte das selbe Problem bei meinem 311er Wartburg. Hatte mir einen anderen alten Brief als Vorlage besorgt, wobei die Dekra / TÜV alle notwendigen Daten normalerweise im Rechner haben. Die Dekra interessiert es erstmal überhaupt nicht wo das Fahrzeug herkommt, dort zählt nur der technische Zustand. Mit Dekra Prüfbericht, Kaufvertrag und anderem Brief als Vorlage zur Zulassungsstelle. Die haben kurz in den Rechner geschaut, es gab gar keinen Eintrag zu der Fahrgestellnummer, was daran lag, das der wagen länger als 20 Jahre abgemeldet war. Ein neuer Brief wurde anstandslos ausgestellt. Ich muss dazu sagen, dass war 2009. Ich habe gehört, dass man mittlerweile wohl Stellenweise auch alle Vorbesitzernachweise erbringen muss.
Im Juni diesen Jahres haben wir den Audi 100 C1 Bj. 1972 meiner Frau zugelassen. Ein französisches Exportmodell, direkt aus Frankreich geholt. Das war ein Krampf. Bei Fahrzeugen aus Frankreich und der Schweiz muss man die alten Kennzeichen aus dem Herkunftsland bei der Zulassungsstelle abgeben. Und wenn man die nicht hat, dann fährt man halt nochmal nach Frankreich und besorgt sich welche. Einmal und nie wieder. Aber jetzt weiß ich es.
 

Ähnliche Themen

Vergaser_Lui
Antworten
12
Aufrufe
5K
Proxima70

Ähnliche Themen

Wolfgang83
Antworten
17
Aufrufe
514
Zetorralph
Antworten
3
Aufrufe
391
Joachim
H
Antworten
5
Aufrufe
302
Waity
Zurück
Top