Frage Zetor Warnblinkanlage Pflicht?

Sid

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5011
Hallo, mal ne kurze zwischenfrage: ist eine warnblinkanlage eigentlich pflicht bei älteren Traktoren?
 
Kurz und knapp - JA. Nicht umsonst hab ich mir den Einbau angetan... ;)

Es muss auch eine separate Kontrollleuchte geben, die auch direkt im Warnblinkschalter verbaut sein darf. Diese muss aber vom Fahrersitz aus ohne Verrenkungen zu sehen sein und der Schalten zu schalten sein.

Es ist im Ernstfall dein Leben was dran hängen könnte. ;)
 
Weilö ja original meines wissens nicht verbaut ist wegen bestandsschutz oder ähnlichen.könnte man das vielleicht auch mit einer Warnleuchte ausgleichen?
 
§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.

(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;

in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden;

in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.

(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muss wie folgt beschaffen sein:

Für die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.

Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.

Dem Fahrzeugführer muss durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

(5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.
 
Naja - 4 und 5 sagt doch schon alles oder? Ich kenn das so auch von Oldtimern, wo selbst Vorkriegswagen mit Winkern eine Warnblinkanlage nachrüsten müssen.

Warnleuchten musst du dir eintragen lassen und die bekomm nicht mal ich als Landwirt generell einfach mal so eingetragen. :D ;)

Ist ja nun auch nicht wirklich der Akt, der Schalter kostet und das neue Relais - gibt da ja die vielfältigsten Möglichkeiten. ;)
 
Nun die Gefahr für einen Auffahrunfall wegen einer fehlenden (oder nicht funktionierender) Warnblinkanlage ist zwar an einem 25km/h-Schlepper gering, aber auf Knopfdruck müssen alle vier Blinkleuchten gleichzeitig zu schalten sein. Ansonsten ist es nichts mit "Hauptuntersuchung bestanden und Plakette zugeteilt".

Im Prinzip ist ein 5011 noch lange kein Oldtimer und hatte bei Erstauslieferung eine funktionierende Warnblinkanlage. Ergo muss das auch bei der Hauptuntersuchung funktionieren - so sieht es der Prüfer.

Was anderes war es bei unserem D40 aus Baujahr 1965: der hatte zwar standardmässig durchaus eine Blinkanlage, aber eben kein Relais, noch gesonderten Schalter für die Warnblinkschaltung. Das wurde in den 70er Jahren gnadenlos nachgerüstet, weil es halt so sein musste.

Übrigens: das Nichtmitführen eines Warndreieckes bei der Hauptuntersuchung geht als "geringer Mangel" durch. Mit Brief und Siegel vom 25.03.2014 von der Dekra.

Gruß
Peter

P.S: Selbstverständlich werde ich beim nächsten TÜV-Termin ein Warndreieck dabeihaben. Aber auch nur dann.
 
Hallo Peter,
mein D30 wurde damals auch Nachgerüstet.

Mach ich genau so. ;)
Bei den letzten TÜV's auf meinem Hof hat der Prüfer gar nicht nach den beiden Utensilien gefragt.
Vor ein paar Tagen bin ich auf dem Heimweg mit dem Auto/Anhänger Gespann in eine Verkehrskontrolle gekommen, da wurde unter anderem nach Warndreieck und Verbandskasten gefragt.
Nachdem beides im Kofferraum unter der Res. Abdeckung war, (der Ko.Raum war vollgeladen mit Motorsägen und Waldarbeiter Ausrüstung) hat der Polizist nach kurzer Überlegung darauf verzichtet sie zu sehen. :like
 
Es geht bei der Warnblinke zunächst mal um den Pannenfall. Ich musste notgedrungen auch schon neben einer Leitplanke auf der Strasse "parken" - Rücksicht können die meisten Fahrer heute wohl nicht mal mehr buchstabieren. Sie ist halt Pflicht - und ich finds gut so, denn der Aufwand der Nachrüstung ist minimal, wenn man denn erstmal weis wie mans macht, wo ich eher die Probleme sehe... ;)

Die wenigsten werden auf anhieb wissen ob sie eine Einkreis- oder Zweikreisblinkanlage im Fahrzeug haben oder gar irgend einen wilden Eigenbau. Aber wenn man erst einmal Klarheit über den Istzustand der Blinkanlage hat, ist es wirklich nicht mehr schwer eine Warnblinkfunktion nachzurüsten. :)

Warndreieck und Warnweste sowie ein Verbandskasten sind Pflicht - irgendwo ja auch im eigenen Interesse. Meine Meinung, weil all das schon mehrfach in Gebrauch gehabt. :)

@Peter
Im Prinzip ist ein 5011 noch lange kein Oldtimer und hatte bei Erstauslieferung eine funktionierende Warnblinkanlage.
Einspruch ;) - und zwra sowohl als auch. :friends:
Mein 5011er wird im Mai 30 Jahre und somit ein Oldtimer, der 1982er 5011er vom Anton ist es schon. Und was die Erstauslieferung angeht - das war dann bestenfalls im Westblock so - im Ostblock war das bis zur Wende keine Pflicht bei Traktoren, soweit mir bekannt.
 
kann eigentlich jemand was mit der Ausnahme von der regel anfangen: Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3?
 
Hallo Karsten,

ich lehn mich mal weit aus dem Fenster, aber ich glaube, dass ganz einfach motorisierte Zweiräder gemeint sind. Mokicks, Roller, und alle Motorräder mit mehr als 50km/h Höchstgeschwindigkeit müssen eine Blinkanlage haben, allerdings keine Warnblinkanlage. Haben sie ja in aller Regel auch nicht. Es gab bloß bei BMW die Option für eine Warnblinkanlage.

Bei motorisierten Dreirädern sieht es wieder anders aus, die sind ja laut Text von der Ausnahme ausgenommen, keine Warnblinkanlage haben zu müssen. Also müssen die motorisierten Dreiräder eine Warnblinkanlage haben,

Gruß
Peter
 
Ja - so würde ich das auch sehen. :like
 
Hallo,

in der Schweiz sind Warnblinkanlagen nach wie vor nicht vorgeschrieben daher musste ich schon einige Schweizer Oldies nachrüsten.

Ausser den ca. € 60,00 teuren Warnblinkanlagen mit Relais und jeder Mene Elektronik gibt es auch noch Wanrblinkschalter ca. € 26,00. Die schalten über die normale Blinkanlage sozusagen den rechten und linken Blinker gleichzeitig an. Funktioniert super und warum unnötig viel Elektronik einbauen ?

Hier habe ich bisher eingekauft (nicht verwandt oder verschwägert) http://www.fergy-fan.de/Elektrik-Warnbl ... 18b93436e/

Grüssle Micha
 
Ja, so eine Warnblinkschaltung hab ich auch: Blinker rechts oder links einschalten und dann eben noch zusätzlich den Warnblinkknopf ziehen. Funktioniert prima, alle Blinker im Gleichtakt. Der originol verbaute Warnblinkschalter ziert immernoch das Armaturenbrett, ist aber längst ausser Funktion.

Sinnhaftigkeit hin oder her, zur Hauptuntersuchung muss eben auf Kommando alles im Gleichtakt blinken.

Gruß
Peter
 
Hallo Peter,

... und genau das macht der Warnblinkschalter ... da braucht man ausser dem Knopf zu ziehen nichts anderes zu betätigen also exakt was der TÜV fordert. Völlig anderes Fahrzeug aber hier mal der Link zur Anleitung wie der beim Pinzgauer verkabelt wird ... dem Schalter ist es natürlich im Vergleich zu einer elektronischen Lösung egal ob 6, 12 oder 24 Volt:
http://pinzforum.kiruna.de/viewtopic.ph ... 65&p=51525

Grüssle Micha
 
Stimme Joachim zu. Die DDR Zetoren hatte alle nen Loch im Amaturenbrett und keinen Warnblinkschalter. Viele hatten auch den DDR-Blinklichtschalter vom Trabbi/W50/etc. verbaut anstatt des originalen Zetorschalters.
 
... und der war verdrahtungs seitig ein Graus. ;)
 
Tja und da ist es wieder das Thema TÜV ... mein 4712 wurde in "West-Deutschland" ausgeliefert und hat seitdem unzählige male TÜV bekommen.
Und was soll ich sagen ... er hat KEINE Warnblinkanlage.
Manchmal frage ich mich was der TÜV so macht ... werde also morgen einen Warnblinkschalter einbauen und ein bisschen Fotos davon machen.

Auch witzig mein Blinker rechts vorne ging nicht - die Fehlersuche hat ergeben, dass dort überhaupt kein Massekabel vorhanden war. Also definitiv hat dieser Blinker beim letzten TÜV nicht gezuckt.

Grüssle Micha
 
Hab ich gerad erst hinter mich gebracht Blink und Warnblinkanlage eingebaut

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Habe den Blinkgeber verbaut hatte nämlich den passenden Stecker schon zu Haus

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Und wie Joachim den 7 poligen mit integrierter Beleuchtung

Oberen Bilder Quelle: Ebay

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Habe mir auch gleich nen Schaltplan dazu angelegt.
 

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Hallo .

Mal ein Wort aus Frankreich zum Thema : wie es zur Zeit verlangt ist kann ich nicht sagen , aber vermute das Warnblinker auch jetzt Pflicht ist . Aber die älteren Schlepper dürfen bleiben so wie sie damals auf den Markt gekommen sind , das heisst keine Nachrüstung erforderlich . Gilt auch für PKW's , waren uhrsprünglich keine Sicherheitsgurten drin , brauch man keine nachbauen , idem Thema Umwelt , sie fallen nicht durch wenn sie den Werten von damals ensprechen .
 
Gilt auch für PKW's , waren uhrsprünglich keine Sicherheitsgurten drin , brauch man keine nachbauen , idem Thema Umwelt , sie fallen nicht durch wenn sie den Werten von damals ensprechen .

So ist es auch in Deutschland nur das mit der Warnblinkanlage muss hier wohl so sein.
Obwohl es in meinen Augen keinen Sinn macht sinvolle Sicherheitsgurte müssen nicht aber ne Warnblinkanlage die man locker durch eine blinkende Bodenhindernissleuchte (Bild) ersetzen könnte müssen sein :denk4 :denk4 :denk4

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Quelle: Ebay

Diese werden bei der Bundeswehr verwendet und sind nicht verkehrt.
 

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