Traktor Führerschein und Traktor u. Anhänger Zulassung
Führerscheine:
Klasse T
- ab 16 Traktoren bis bbH 40 kmh - auch mit Anhänger(n), selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis bbH 40 kmh
- ab 18. Lebensjahr Traktoren bis bbH 60 kmh - auch mit Anhänger(n), selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis bbH 40 kmh
Klasse L
- ab 16, Traktoren bis ddH 40 kmh ohne Anhänger(n), bis 25 kmh wenn Anhänger mitgeführt werden, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis bbH 25 kmh
Klasse C/CE
- ab 21, Traktoren o. Lkw über 60 kmh (C) - auch mit Anhängern (CE)
Fragen:
Darf ich mit einem Führerschein Klasse L oder T gewerbliche Transporte mit meinem Traktor fahren?
Nein - da für die Gültigkeit des Traktor Führerscheines des Klasse T der Einsatzzweck entscheidend ist und mit dieser Klasse nur Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke abgedeckt sind.
Gewerbliche Fahrten sind daher nicht legal (Fahren ohne Führerschein).
z.B...
Gewerbliche Fahrten sind daher nicht legal (Fahren ohne Führerschein).
z.B...
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