Mal was abseits von einer K50 am Traktor, mehr am Pkw relevant.
Ich halte mich für technisch nicht gänzlich unbegabt, aber um die abnehmbare AHK verschiedener Hersteller dranzustecken und abzunehmen brauch es bei mir fast jedes mal n Anleitungsvideo, ich mach das halt einfach zu selten bisher, vielleicht liegt es ja daran.
Worauf ich aber hinaus will, bisher dachte ich, eine abnehmbare AHK MUSS bei nicht Benutzung zwingend abgebaut werden. Heute wurde ich diesbezüglich belehrt, das dem nicht mehr so sei und verwiesen wurde auf eine Herstellerseite (
https://www.westfalia-automotive.com/de/fachwerkstatt/abnehmbare-anhaengerkupplung/ ) wo steht, das eben diese Pflicht nicht mehr bestünde. Weiß da jemand was mehr?
Es heist, abzunehmen ist die nur noch, wenn sie das Nummernschild verdeckt. Ansonsten nicht.
Zweite Frage - wenn keine extra Öse für die Reißleine am Fahrzeug vorhanden ist, ich bin noch bei der abnehmbaren AHK, muss ich dann irgendwie ne Öse nachrüsten oder wie bei der starren das Seit um die AHK einmal drum herum führen?