Joachim
Zetor Teilehändler
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Es gibt ja den Auspuffkrümmer, an dem ist das Kniestück und daran dann der Auspuff. Und das montierte Kniestück ist für die runden Auspuff, nicht für den Eckigen der Montiert ist. Der steht, egal wie man ihn montieren würde deshalb stehts schräg oder gar quer zur Fahrtrichtung, was freilich etwas doof aussieht. Aber erstmal technisch kein Mangel darstellt. Nur optisch. Ich tät auch, wenn es denn stört, eher das Kniestück ändern und den Auspuff behalten, der scheint noch ein originaler aus Friedenszeiten zu sein und dämmt relativ gut. Ich versuch mal wegen des Knie Fotos zu machen...Zum Thema Auspuff. Was passt da genau nicht?
Ok, das war mir neu, dass man deswegen zum Notar muss, ich hätte gedacht es reicht dies nieder zuschreiben und mit Datum, Ort und Unterschrift zu versehen. Aber um so besser, so.Zwecks Zulassung warte ich noch immer auf die Eidesstattliche Versicherung des Verkäufers. Angeblich war er beim Notar und hat alles geregelt.
So, eben mit dem Dekra-Mann vor Ort gesprochen, wenn keine Papiere da sind, dann entweder über Flensburg (KBA) neue beantragen was sehr lange dauert (bei Mopeds teils bis 3 Monate) und dann TÜV oder halt z.B. nächsten Dienstag hier bei uns aufm Hof eine Dekra-Vollabnahme, vorausgesetzt wir haben die Elektrik bis dahin fertig. Ist quasi ein großer TÜV. Kosten laut Dekra ca. 150 Euro.Brauche ich nich etwas um einen neuen Brief zu beantragen? TÜV Berichte habe ich keine, Zulassungsbescheinigung Teil I auch nicht. Quasi nix weiter. Bis ein neuer Brief kommt dauert es auch gut und gerne 6-10 Wochen. Er kann doch erst mit neuem Brief TÜV bekommen oder?
Ja, nur hat hier nicht der Käufer, sondern der Verkäufer den Fahrzeugbrief verloren, Micha.Ersatz-Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
Wenn Sie den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren haben, muss eine eidessstattliche Versicherung abgenommen werden. Persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters ist daher zwingend erforderlich. Der alte Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II wird über das Kraftfahrtbundesamt aufgeboten, daher kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach ca. 3 - 4 Wochen ausgestellt werden.
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