Hallo,hier ist mal nach langer Funkstille Euer Lemmi!
Leider hat es die Gesundheit nicht so gut mit mir gemeint!
Hatte nach 5 Jahren wieder einen ephieleptischen Anfall und bin von den Medizienmännern mit einem halben Jahr Fahrverbot ausgezeichnet worden!!! Tolle Wurst!
Kai,ein herzliches Hallo auch von mir!
Deine technischen Veränderungen sind ja vom Feinsten! Aber leider erlischt damit auch die Betriebserlaubnis!
Den Kampf mit dem Hänger habe ich durch! Der TZ ist der einzige Traktor mit Hängerbetrieb an der Ackerschiene.
Diese Betriebserlaubnis stammt noch aus DDR-Zeiten und hat somit Bestandsschutz! Gilt aber auch nur für den orginalen Tieflade-Kippanhänger NSN-10-2-C.Bei einer Anmeldung werden Traktor und Hänger als Einheit geführt,da der Hänger sonst niergens passt!
Ob der kleine TZ mit seinen 800kg Deinen großen Hänger(beladen!) mittels Auflaubremse zum Stehen bringt,waage ich zu bezweifeln!
Der Hänger wird orginal mittels Seizug gebremst,welcher in den Kipphebel der Fußbremse eingehangen wird.
Für Unbauten an der Lenkung haben die Herren vom TÜV überhaupt kein Verständnis!! Siehe Werner-Film:" So muß ein TZ aussehen!!!"
Wer von Euch TZ-Lenkern hat einen orginalen Bügel(Umkippsicherheitsvorrichtung!!!)
Wie und wo ist der am TZ befestigt. Habe mir ein paar gebrauchte Stangen der Firma Fritzmeyer gekauft und möchte sie für den TZ passent machen!
Viele Grüße
Euer Lemmi