Traktor: Brauchtumsveranstaltungen wie zum Beispiel auch die "Schwäbisch Allemannische Fasnet" dürfen mit landwirtschaftlicher Zulassung gefahren werden.
Alles Andere braucht eine schwarze Zulassung.
Je nach Veranstaltung z.B. in Umzügen müssen die Räder des Traktor verkleidet werden - es darf keine Lücke zwischen Traktor und Anhänger geben und ggf. müssen auch Begleitpereonen nebenher laufen - es soll verhindert werden, dass Zuschauer unter die Räder kommen können.
Anhänger: Nur bis 25 Km/h mit Personen drauf 6 Km/h und bei uns in Baden Württemberg muss aber JEDES noch so kleine Wägelchen per TÜV Abnahme eine neue Betriebserlaubnis inkl. Aufbau bekommen und muss jährlich geprüft werden ! Einachs- und Tandemachs-Anhänger sind in BW dafür nicht erlaubt - Auflaufbremse genügt.
Achtung ! die Traktor-Versicherungen decken solche Fahrten teilweise nicht ab oder haben eigene Vorschriften dafür z.B. max. 9 Personen. Also unbedingt vorher von der Traktor-Versicherung schriftlich bestätigen lassen.
Bei uns müssen TÜV, Betriebserlaubnis und Versicherungsbestätigung mitgeführt werden.
Hier in BW gibt es extra eine
Broschüre von Land und TÜV was erlaubt ist und wie alles ausgeführt sein muss z.B. Geländer, Sitzplätze, Zugang, Höchstgeschwindigkeiten leer und mit Personen drauf usw.
Habe hier etwas Praxiserfahrung weil wir uns vor ein paar Jahren für die Fasnet eine Burg auf einen Anhänger gebaut haben.
Ausserhalb von Brauchtumsverantaltungen kenne ich das nur mit Einzelabnahme und separater Zulassung.
Grüssle Micha