
take_it_1999
Mitglied
Und selbst die Auflage ist rechtlich nicht zulässig. Entgegen anderer Branchen (Schienenfahrzeuge, Stahlbrückenbau, ....) gibt es kein Gesetz, das dies fordert. Allerdings muss die Schweißnaht gut aussehen und halten 

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Kommt das jetzt wirklich mit den 4,25t? Wäre ja ein kleiner Wehrmutstropfen gerade für die die kleiner Schlepper haben.Ich hätte noch gewartet bis die 4,25 to durch sind
Der von TÜV wusste noch nix, 4,25t bringen mir auch aktuell kein MehrwertKommt das jetzt wirklich mit den 4,25t? Wäre ja ein kleiner Wehrmutstropfen gerade für die die kleiner Schlepper haben.