Technisch gesehen ist HEL als Kraftstoff in (älteren) Dieselmotoren verwendbar. Bis 1994 waren beide Produkte nahezu identisch, so dass damals Dieselmotoren problemlos in der Lage waren, HEL zu verbrennen. Der Einsatz als Kraftstoff für Fahrzeuge ist jedoch als
Steuerhinterziehung strafbar. Weiterhin erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugs, mit allen hieraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Um eine Verwechslung auszuschließen, wird HEL (und HEL schwefelarm) mit einem roten Farbstoff eingefärbt (
Sudan 1). Da die Färbung relativ einfach entfernt werden kann, wird zusätzlich
Solvent Yellow 124 als Markierstoff beigemischt. Weder der Farb- noch der Markierstoff beeinträchtigen den Einsatz in Motoren und Heizungsanlagen. Mit einfachen Verfahren lassen sich geringe Anteile an Solvent Yellow 124 im Kraftstoff nachweisen. Gezielte Kontrollen führt der
Zoll regelmäßig und in begründeten Verdachtsfällen durch.
Seit 1995 sind die Qualitätsunterschiede zwischen Diesel und HEL immer größer geworden. Beispielsweise enthält HEL bis zu 1000 mg/kg Schwefel, während Diesel in Deutschland und
Österreich flächendeckend mit 10 mg/kg Schwefelanteil zur Verfügung steht. Die heutigen Motoren und nachgeschalteten
Abgasreinigungssysteme würden durch den hohen Schwefelanteil nachhaltig geschädigt. Weiterhin wird bei Diesel eine (Mindest-)
Cetanzahl garantiert (spezifiziert), HEL hat keine solche Spezifikation. Es kann deshalb eine
Cetanzahl weit unter der Diesel-Spezifikation aufweisen, Nageln und Rußemissionen (
Feinstaub) sind die Folge. Noch schwerer wiegen die fehlenden Spezifikationen, die beim Diesel die Anteile schwerer Komponenten begrenzt (Diesel-Dichte,
T95). Der relativ hohe Anteil schwerer Komponenten beim HEL kann eine verstärkte Rußbildung bewirken.