Frage 50er Kugelkupplung am Traktor? (Hitch, Pendel, Hitchpendel, Ackerschiene)

  • Ersteller des Themas Christian 5211
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Christian 5211

Christian 5211

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Hallo,
ist das eigendlich normal, dass sich bei mir auf allen Stellungen (P,D und M) der Unterlenker von Hand hochheben lässt?
Ich hab ne Kugelkopfkupplung an der Ackerschiene und im Internet gelesen, dass die Heckhydraulik arretiert werden muss damit der Unterlenker nicht hochklappen kann im Hängerbetrieb. Und selbst dann soll es noch nicht so ganz sauber sein nen Anhänger überhaupt an die Ackerschiene zu kuppeln ...........Deutschland halt.....;)
 
Hallo Christian. Ja das ist normal das man die UL hoch heben kann. Wenn du den hydraulikdeckel mal ab gebaut hast und die ganze sache von unten siehst wird dir alles klar. Joachim wird dir da bestimmt noch ein bild einstellen. Hab leider keins zur hand. Aber die unterlenker sind mit dem huydraulikzylinder der 3punkt nicht fest verbunden.
 
... warum nur eines. Zwei ! :D ;)
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Der Heckkraftheber ist als einfach wirkend ausgeführt und nicht wie z.B. beim Belarus doppelt wirkend - ergo kann der Heber nur in eine Richtung Kraft ausüben. Noch dazu sind die Hubwerksteile nicht Kraft schlüssig verbunden... der metallische Stempel wird im Hubzylinder nur in einem Konus im Kolben zentriert und abgestützt.

Weiterhin ist mir keine legale Möglichkeit bekannt, einen Anhänger an der Ackerschiene zu befestigen, egal ob nun einfach oder doppelt wirkend, und somit theoretisch sperrbar.
 

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Nee wenn es halbwegs "legal" sein soll muss es irgendwie gegen hochschlagen gesichert werden. Man könnte zb eine strebe in das lochraster der AHKund das andere ende an die ackerschiene schrauben.
Da wäre es zwar gesichert aber ob legal steht auf einem anderen blatt. Hab auch so ne ackerschiene für den pkw anhänger. Aber auch wenn mein grosser schafbock (> 100kg) hinter der achse steht passiert noch nix. Fahre damit aber auch nur bei uns im dorf mit rum und im umkreis von ca 2 km. Bin mir der sachlage durchaus bewusst....
 
Nicht legal. :polizei
Es gibt in D nur wenige echte Graubereiche - wie zB. das man mit Pferden zwar nicht abseits der Reitwege reiten darf, aber sehr wohl ein Pferd an der Leine führen... :wegguck
Aber beim deutschen Verkehrswesen sind gerade Anhängezugvorrichtungen gründlichst geregelt, und mir ist kein eintragbarer Umbausatz bekannt - erst recht keiner mit ABE. ;)

Was ich probieren möchte, ist einen zugelassenen Kogelkopf ins Zugpendel geschraubt und das Zugpendel wie ab Werk halt gesichert, eingetragen zu bekommen. Das Zugpendel selbst ist für weit mehr Zug- und Stützlast zugelassen als man hier bräuchte. Aber - auch das muss man halt auch erst einmal eingetragen bekommen...
 
Hier sollte eine Zulassung möglich sein weil der Kugelkopf direkt am Rahmen fest ist.:rofl:

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Wenn die Stützlast passt, der Kugelkopf zugelassen und das Zugfahrzeug die entsprechend nötige Anhängelast eingetragen hat, hätte - ja. :D ;)
 
gegen hochschlagen gesichert werden. Man könnte zb eine strebe in das lochraster der AHKund das andere ende an die ackerschiene schrauben.
Sorry, eigentlich wollte ich dazu diese Bilder einstellen.;)
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Quelle: 3011 Major
Das ist mein Eigenbau. :lala

Ist aber auch nicht legal bzw. Abnahme würdig, weil ne Ackerschiene keine offizielle Vorrichtung für die Anbringung eines Kugelkopfes ist und Prüfer wegen der Haltbarkeit entweder vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbestätigung / Mat. Berechnung verlangen.
Einfach nach gut dünken eintragen wird es kaum mehr einer weil sie natürlich kein Risiko eingehen.
 

Anhänge

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Zuletzt bearbeitet:
Bildquelle? :lala

Berechnung kostet bei der Dekra :polizei rund nen tausender... Schnäppchen. :oops:
 
Ja mit Eigenbau und Material Berechnungen usw. hab ich mit dem TÜV auch schon so meine Erfahrungen gemacht.:polizei.....:wech
 
1000€? muss das von der Dekra kommen oder reicht es wenn man da selbst ne Rechnung einreicht? Ich würde da einen einfachen Festigkeitsnachweis vor allem auf Scherung und Lochleibung rechnen, wüsste nicht was da sonst noch relevant sein soll. Die popelige Stützlast eines PKW Anhängers ist ja für die Hydraulik ein Witz und mit Tonis Oberlenker ist es auch fixiert. Eventuell muss der Oberlenker noch auf Stauchung/Knicken/Zug durchgerechnet werden, aber auch da weiß man auch schon ohne Rechnung das das die Stützlast aushält. Ich würde wenn ich das verwendete Material nicht kenne und das wird man wahrscheinlich auch nicht herausfinden, die Berechnung mit dem einfachsten Baustahl St37/S235 durchführen und hoffen das es damit auch reicht, bzw. man kann dann sagen mit Baustahl sind xxx kg Anhängelast zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Hydraulik wird dir das keiner eintragen solange diese funktionsfähig bleibt, mit geringem umbauaufwand.
Wie wilst dem Prüfer versichern, das du die Sache immer wieder so ordentlich zusammen schraubst und sicherst?

Ist der Oberlenker und das Teil was an die Ackerschiene kommt sowie die Ackerschiene überhaupt geeignet? Also für welche Lasten zugelassen? Schwierig bei Noname Teilen. ;)

Das Zugpendel hat als solches zumindest schon mal eine geprüfte Anhänge und Stützlast...


Aber warum lang rätseln, hin gehen und Angebot machen lassen. Und denk mal dran was ne TÜV Prüfung kostet - da rechnet keiner was, da wird nur geguckt. :D ;)
 
Ich fahre damit auch nur ums Dorf und im Wald, mir ist bekannt dass es bei ner Kontrolle Probleme geben kann, wenn die anfangen das Haar in der Suppe zu suchen. Langfristig ist nen THK 5 geplant......ich bin schon fleißig am suchen.......muss halt auch finanziell passen, daher möchte ich nichts übers Knie brechen.
Hab jetzt nen 2 t PKW-Anhänger dran, bei Bodenwellen hebt dieser die Ackerschiene ab und an schonmal nen Stück hoch.
Wie ist das eigendlich mit den 3 Stufen P,D und M?
Mit dem Anhänger auf der Ackerschiene passiert in den 3 Stufen garnichts. Normalerweise benötigt man die Stufen doch nur für Ackergeräte zb. zum Pflügen oder?
Kann ich die Funktion auch ohne Ackergerät prüfen? Die Stützlast vom Anhänger wird bestimmt nicht ausreichen um die Schwimmerstellung zu testen ..........?
 
Hallo,

zur Kugelkopfkupplung. Das Ding gehört zu "mechanischen Verbindungseinrichtungen" so nennt es sich jedenfalls offiziell. Und Mechanik ist keine Hydraulik. Das Problem bei der Ackerschiene ist aus Prüfsicht:

  • keine Verdrehsicherung vorhanden bzw. Kugelkopf verdreht sich mit geänderter Höhe
  • es keine Festigkeitsangaben für die Ackerschiene, für die Unterlenker und für die Anbindungspunkte am Fahrzeug gibt

Die Berechnung ist aufwendig, aber machbar. Wer viel Zeit hat kann sich gern die Anlage zur STVZO raussuchen, dort gibt es eine TA 31 in der steht alles drin. Das KErnproblem bei Anhängekupplungen ist, dass im Defektfall sich der Verursacher nicht selbst schädigt sonder der verlorene Anhänger tritt immer unschuldige Dritte. Deshalb gibt es dort die rigorosen Vorschriften.

Der Tipp von Joachim mit dem Zugpendel ist gut und wenn im optimalfall das Originalzugpendel noch Kennwerte hat, dann braucht man eigentlich keine Berechnung für ne einfachen 50iger Kugelkopf machen. Aber der Prüfer hält seinen Kopf dafür hin, also wird er Schnellschüsse zu recht immer ablehnen.

Gruß erstmal
 
Gibt es Vorschriften, wie hoch ein solcher Kugelkopf angebracht sein darf/muss?
 
Klar gibt es Vorschriften aber eigentlich nur für den PKW. Schon beim Kleintransporter darf erheblich von der Höhe abgewichen werden.

Bitte schlagt mich nicht aber beim PKW sollte es glaub ich zwischen 350 mm und 420 mm über der Aufstandsfläche bis Mitte Kugel sein. Da die meisten aber einen PKW Anhänger ankuppeln wollen sollte man dieses Maß schon irgendwie einhalten.
 
Achso, es gibt auch Ösen für einen PKW-Anhänger. Das sind Schmiedeteile die werden statt der Kupplung am Anhänger angeschraubt (geht meist bei auflaufgebremsten Anhängern recht einfach). Wer also nur seinen eigen PKW-Anhänger fahren will und die Höhe passt der kann direkt die Zugöse in das Zugpendel hängen und das ganze meist legal.
 
Ins Zugpendel hängen ginge mWn. nur, wenn das Zugpendel ein Typenschild analog einer AHK hätte, was die meisten Zugpendel vor 1990 nicht haben dürften, da nur für den Acker vorgesehen. Das Zugpendel vom Zetor hat keines, es ist lediglich in der Bedienungsanleitung dessen Stützlast und Anhängelast angegeben.
 
Guter Tipp. :like
Das habe ich noch nicht gewusst.
 

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