Frage Anhänger / Traktor zulassen - wie kann mans machen?

  • Ersteller des Themas leimarlene
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Ja, schön wäre es. Aber man kann halt Deutschland mit 80 Mio Einwohnern und dessen Straßennetz nicht mit Schweden vergleichen, oder? ;)

Ich vermute mal, das die Verkehrsdichte in Schweden erheblich geringer ist als in Deutschland? :denk2:
 
Ich habe den Blog verfolgt. Und fand einiges nicht ganz richtig dargestellt.

Grünes Kennzeichen – öfter möglich als gedacht
Eine Mindestgröße muss ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb nicht erfüllen. In einem Fall vor Gericht sprachen die Richter sogar einem kleinen Betrieb mit 1 ha Grünland, 2 Rindern und 5 ha Forst die Kfz-Steuerbefreiung zu (Finanzgericht Niedersachsen, Az.: 14 K 164/12). Also auch, wenn Sie einen Hobbybetrieb haben, kann dieser im Sinne des Kfz-Steuergesetzes als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb zählen.

Quelle: https://www.topagrar.com/technik/news/gruenes-kennzeichen-oefter-moeglich-als-gedacht-9831638.html
 
Leider wohl auch nicht ganz die Wahrheit, wenn man sich das Urteil mal genauer ansieht:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=FG Niedersachsen&Datum=08.01.2014&Aktenzeichen=14 K 164/12

1. es ist von 2014 und somit vor übernahme des ZOLL für diese Fragen
2.
Also auch, wenn Sie einen Hobbybetrieb haben, kann dieser im Sinne des Kfz-Steuergesetzes als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb zählen.
Jaein - selbst in deinem verlinkten Beitrag von TopAgrar steht klar drin, das eine Betriebsnummer nötig ist. Das Wort Hobby, suggeriert hier, das jeder Hobby-Landwirt die Steuerbefreiung erhalten kann, auch wenn keine Betriebsnummer vorhanden sei. Das ist in der Praxis die letzten Jahre aber vielfach wiederlegt worden. Es ist eine Betriebsnummer nötig und damit einher gehend zwangsweise die Mitgliedschaft in der BG. Und genau das verlangt der Zoll ja auch.

Eine Andere Sache ist, was das Finanzamt zu Betrieben sagt, welche über Jahre fortwährend Minus machen und wo auch keine Änderung absehbar bzw. erklärbar ist. An dem Punkt kann einem das Finanzamt durchaus den Betriebsstatus streitig machen, was dann wieder Konsequenzen für die Steuerbefreiung hat.

3. Nicht die grüne Nummer hat die Steuerbefreiung zur Folge, sondern die grüne Nummer kennzeichnet nach außen hin die vorhandene Steuerbefreiung - so herum wird ein Schuh draus.

4. die Betriebsgröße ist seitens ZOLL und Finanzamt weitgehend egal. Der ZOLL will einen LW oder FW Betrieb haben, und das Finanzamt auf Dauer irgendwann mind. eine schwarze Null oder ein kleines Plus, da es einem sonst quer kommen kann.

Im Grunde war und ist es doch recht einfach:
Steuerbefreiung (und somit Grüne Nummer) bekommt wer einen LW oder FW Betrieb mit Betriebsnummer hat und folglich zwangsweise Berufsgenossenschaftsmitglied ist. Und das geht solange, solange das Finanzamt nicht Liebhaberei ausweist, man also etwas mehr als nur die schwarze Null oder gar ein Minus schreibt.
Nicht bekommen kann es Hinz und Kunz mit Traktor daheim, egal ob eigenes Land oder nicht, wenn kein LW oder FW Betrieb existiert und somit keine Betriebsnummer.

Hier und da gibts mal Ausnahmen weil womöglich Unkenntnis da war, aber wer meint sich die Steuerbefreiung "erschleichen" zu können sei gewarnt, wenns raus kommt, fordern die Rückwirkend die vermeintlich gesparten Beträge ein und sicher noch was drauf.

Des weiteren, ist die Steuerbefreiung - das wiederhol ich gern, auch mit Nachteilen verbunden, welche auch gern vergessen werden:
Traktoren oder Anhänger mit grünem Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur zweckgebunden im LW oder FW Sinne eingesetzt werden. Damit einher geht, das die Fahrt im eigenen Betrieb (auch hier wird im Rechtstext auf den eigenen Betrieb verwiesen) beginnt oder endet. Ausgeschlossen sind also Einkaufstouren zum Baumarkt oder zur Kiesgrube, Fahrten zu Oldtimertreffen solange diese nicht offiziell (!!!) als eben solche angemeldet wurden.

Und wir fangen bitte nu auch nicht wieder mit den Fahrerlaubnisklassen an, auch da hat sich im Grunde nichts geändert. L und T sind privilegierte Führerscheine und als solche nur für LW oder FW (also auch wieder Zweck gebunden) Fahrten gültig. Wird man anderweitig erwischt, kanns heftig werden.


Der Artikel der TopAgrar ist auch nach wiederholtem lesen leider an einigen Punkten zu schwammig formuliert und dadurch u.U. missverständlich. Leider.
 
Bei uns fahren selbst die mit ein paar Baumplätzen mit grüner Nummer. Die machen damit garantiert keinen Gewinn! Der Grundbeitrag für die BG liegt irgendwo bei 80 Euro, wie ich einmal vernommen habe. In dieser Größenordnung zahlen die. Dass die alle eine Betriebsnummer haben, zweifle ich an. Gut, ich komme aus Ba.Wü. vielleicht siehtr man da das ganze nicht so eng.
Gut, die Fälle sind aber auch alles Altfälle und schon in Besitz von grünen Kennzeichen vor 2014. Vielleicht hat der Zoll dies einfach (noch) nicht aufgearbeitet...
 
Hallo, mein Freund!
Hatte mir 2009 einen Bauwagen ohne Papiere zugelegt, Baujahr 1964.
Bin damit ohne Nummernschild bei TÜV vorgefahren.
Auflagen: Musste auf die Waage, dann ist der Hänger vermessen worden, also Höhe, Länge, Breite.Die Auflaufbremse wurde nachgestellt, an jeder Wagenseite und hinten musste ein 25 kmh-Schild angebracht werden.
Dann bekam ich eine sog. EBE, eine Einzelbetriebserlaubnis und mir wurde von den Fachleuten gesagt, dass ich das selbe Kennzeichen anbringen muss wie am Traktor.
Ich bräuchte nie wieder beim TÜV vorbeizukommen, d.h. auch keine Steuer, keine Versicherung usw.
Nur wenn beim Traktor z.B. eine Höchstgeschwindigkeit von über 25 kmh eingetragen wäre, ginge das nicht.
Also habe ich mir ein weiteres Nummernschild besorgt und aus Sicherheitsgründen den Bauwagen, (eingetragen ist "Baubude") mit der Hausratsversicherung mit abgesichert.
Der TÜV nahm damals glaube ich um die 120 Euro für alles.
Die erweiterte Hausratsversicherung schlägt mit 40 Euro im Jahr zu Buche.
Besser geht's nicht.
Wir sind noch nie nach 27000 Kilometern kontrolliert worden, weder im In- noch im Ausland.
Ich glaube aber, wir haben einfach bisher nur Glück gehabt oder/und ein Schlupfloch im Paragraphendschungel gefunden.
Lass' nicht locker und zapfe alle möglichen anderen Quellen an, damit dein Hänger durchkommt.
Wenn alle Stricke reißen, komm bitte nach Hessen. Da geht es humaner zu.
Viel Glück!
Dieter
 
Bei grüner Nummer ist eine Betriebsnummer wichtig, die stellt ja die BG aus. Und über 1ha bewirtschaftetes Land ist man Zwangsmitglied. Bei Eigenland kommt man auch nur raus, wenn man nachweislich alles verpachtet hat.
Gewerbe oder Nebenerwerb muss man aber nicht anmelden. Es sei denn, man liegt über der Freigrenze was man erwirtschaften. Weiß aber nicht wo die aktuell liegt. Mir war mal was von 2000Euro
 
Land:
Bei eigen Land oder gepachtetem, ja - BG. Wobei man auch mit 1.000 m² BG-Mitglied werden kann wenn man will. Bei ausschließlich "Nutzungsvertrag" nein, keine BG zwingend. Das hat schon vor ca. 6 Jahren mal n Kumpel durch gefochten, da wollte die BG auch ran, aber am Ende hatte sie dann doch keine Handhabe auf Grund der Vertragslage.

Vorsicht in Sachen BG ist geboten, wenn man so wilde Sachen macht:
- Tiere halten (auch Hobby) z.B. ne Kuh oder paar Pferde, paar Schweine, Hühner
- nen Nutzgarten (Gemüse, Obstbäume) mit angibt
Denn das freut die BG und der Beitrag steigt direkt mit an. ;)

Für das Grüne Kennzeichen UND Steuerbefreiung war (es wurde von den Finanzämtern früher nur zu lax gehandhabt) und ist folgendes von nöten:
- BG Mitgliedschaft (Kosten) und folglich eine BG-Nummer
- Land- oder Forstwirtschaftlicher Betrieb (LoF) und folglich eine Betriebsnummer
- Nachweis über Gewinnerzielungsabsicht (wird aktuell zu 99% verlnagt), also meist die letzte Steuererklärung

Es war und ist ein Privileg für LoF Betriebe und kein Spar-Modell für den Hobby-Traktoristen. In einigen Bundesländern wurden grüne Kennzeichen auch bereits rückwirkend aberkannt, mit entsprechenden Nachzahlungen. Mancher schafft es noch durch zu rutschen, aber der ZOLL schaut deutlich genauer nach und ist restriktiver in der Umsetzung der Gesetze.

Das heist, auch - jeder kann sich ein grünes Kennzeichen geben lassen. Eine Steuerbefreiung ist damit aber nicht per se einhergehend. Umgedreht kommt mit der Steuerbefreiung das Grüne Kennzeichen per se.

Wir hatten ja schon Spar-Modelle OHNE LoF und grünes Kennzeichen, in diesem Thema hier geschildert:
- ablasten
- Saison-Zulassung
- Oldtimer-(H-)Zulassung
- Saison- UND H-Zulassung

Bei Anhängern kanns einen halt "anscheißen" mit schwarzen Kennzeichen. Aber he - bis 25 kmh entfällt bei Anhängern wenigstens bisher noch die TÜV-Pflicht so weit mir zugetragen wurde. Beim Traktor hingegen nicht.
 
So leute was soll ich euch sagen hatten im Mai einen Termin mit einem Prüfer zwecks Vollgutachten für Papa´s 5211, der erste Termin ist geplatzt.
Der 2. Termin war dann im Juni und siehe da auf Anhieb gab es das lang ersehnte Vollgutachten.
Bei der Zulassungstelle war die nächste Hürde GESCHLOSSEN wegen CORONA :donner:wand also warten :ka: im Juli war es dann soweit man konnte sich einen Termin Online reservieren und dann ab zur Zulassungstelle.
Ich war eigentlich der Meinung das sich die Ausgabe der Kennzeichen noch etwas hinziehen könnte, wegen Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt uns so, zu meinem erstaunen kam mein Vater aber gleich nach dem ersten Termin mit den Kennzeichen an :schreck.
Wie geht das???
Zu unserem Glück wurde der Zetor schon zu DDR zeit nie offiziell abgemeldet (alle Daten zum Zetor waren noch im System) und hat nach der Wende nie ein neues Kennzeichen bekommen, die Zulassungstelle konnte alle Firmen nachvollziehen in der sich der Zetor befand und die letzte Firma passte zum Verkäufer der auf unseren Kaufvertrag.

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Er darf wieder auf die Straße :freu:zetor

Auch hier ein Dank an ETH Weisse für die zuverlässige und schnelle Versorgung mit Ersatzteilen.
 

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Weiß jemand wie hoch die Steuer ist wenn ich den 7745 mit schwarzen Nummern anmelde?
Hintergrund ist die Umschreibung der Landwirtschaft auf mich wird erst in einem Jahr über die Bühne gehen.
 
Frag doch mal beim Zoll nach ob du den LoF-Nachweis nachreichen kannst und sie dir den Traktor erstmal als grünen durchwinken. Hat bei mir so funktioniert, ich konnte die "Teilnahme am landwirtschaftlichen Warenverkehr" anfangs auch noch nicht belegen. Ich hab das geschildert und begründet und musste die entsprechenden Unterlagen dann noch nachsenden. Ein Jahr geht da vielleicht gerade noch so durch wenn du Glück hast
 
Also der 5211 kostet so 370 € Steuern im Jahr aber beim 7745 :ka:
 
Da der 7745 ein 91er Baujahr ist könnte man über ein H Kennzeichen nachdenken und er kostet 191,73 Euro Steuer
 
Mit einem H-Kennzeichen sind aber diverse Einschränkungen verbunden.
Musst dich mal Schlau machen. Verlässliches kann ich jetzt so nicht aus dem FF sagen.
 
Guten Morgen,

Frohes neues Jahr :bier:

Nach meinem Wissen kann man gem. 9 FZV eine H-Zulassung beantragen wenn ein "Oldtimer-Gutachten" (nach 23 StVZO) vorliegt. Die Gutachten werden von amtl. anerkannten Sachverständigen und Prüfstellen erstellt.

Voraussetzung für das Gutachten:
  • Fzg. älter als 30 Jahre
  • Hauptbaugruppen müssen dem Serienzustand entsprechen
  • Keine technischen Mängel
  • Keine sichtbaren Beschädigungen
Ein H-Kennzeichen ist nach meinem Wissen auch an keinen Zweck gebunden (nicht wie "grünes Kennzeichen"). Ausgeschlossen ist nur der gewerbliche Zweck.

Jedoch ergibt sich dann auch immer zwangsläufig die Thematik bzgl. zulassungsfreier/ zulassungspflichtiger Anhänger hinter Fzg. mit schwarzem Kennzeichen. Aber das Thema sollte ja schon diskutiert worden sein :lala

Hoffe ich habe nix vergessen... Sollte ich falsch liegen bitte ich um Korrektur :like
 
Die Steuer bei schwarzen Kennzeichen richtet sich nach dem Zulässigen Gessmtgewicht des Fahrzeugs je angefangene 200kg glaube ich
 
Die Steuer bei schwarzen Kennzeichen richtet sich nach dem Zulässigen Gessmtgewicht des Fahrzeugs je angefangene 200kg glaube ich

Richtig. Ist aber gestaffelt.

zGM bis 2000 kg: 11,25 €
zGM 2000-3000 kg: 12,02 €
zGM 3000-4000 kg: 12,78 €
zGM 4000-5000 kg: 13,55 €
...
zGM mehr als 15.000 €: 63,40 €

Nachzulesen auf der Homepage des Zoll unter Nutzfahrzeuge:

https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/...oehe/steuerhoehe_node.html#doc294822bodyText5

Oder Steuerrechner Bundesfinanzministerium:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner.html

Mein 5245 hat zGM 4720 kg. Somit Steuer jährlich 290,70 € :polizei
 
Ich zahle auch für den 5211 290 Euro.
 
Ausgeschlossen ist nur der gewerbliche Zweck.
Denke das ist falsch - das betrifft hauptsächlich das Thema Versicherung. Viele Oldtimerversicherungen schließen gewerbliche Nutzung aus - aber es gibt auch (teure) die diese zulassen.
Rein von der Zulassung her sehe ich da keine Einwände - in Leipzig fahren Doppelstockbusse mit H-Kennzeichen Touristen spazieren, also muss es ja gehen. :ka: :denk2:
 
Danke Joachim für die Korrektur :like

Was mir noch einfällt: mit H-Kennzeichen braucht man keine Umweltplakette...kann aber in die Umweltzonen einfahren :zetor Falls man es braucht :D
 
Das mit den Anhängern ist mir neu
Gibt's da schon ein Thema zu?
 

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