Achtung Anhänger/Zulassung/Führerschein/Betriebserlaubnis

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Zetor 5211

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Zetor 5211
Hallo

Ich mach hier mal ein extra Thema auf, das es in dem Thema von Siggi alias papasitt (Anhänger, was darf ich Laden, Gewicht) etwas deplatziert war und nicht mit dem von ihm Gefragtem zu tun hatte.

Noch gleich vorweg an Joachim: Da ich hier (in diesem Thema) hoffe das es rege Diskutiert wird und ordentlich Info / Unterlagen oder Erfahrungen anderer Forenmitglieder geben wird, kann man diesen Thema im Lexikon oder so, als eigenständige Rubrik unterbringen kann/könnte.....

Also, ich hab in Siggi alias papasitt einen etwas längeren Text eingefügt. da diesen mich in einigen Punkten auch betraf habe ich (und bin immer noch bei) mit dem Amtsschimmel auseinandergesetzt.


1.

Anhänger an Traktoren
Grundsätzlich ist das Ziehen von Anhängern vom Führerschein abhängig.
Inhaber des alten Führerscheines 2 dürfen mehrachsige Anhänger ziehen.
Inhaber der alten Fühererscheinklassen 1, 3, 4 und 5 dürfen hinter einem Traktor nur zugelassene einachsige Anhänger ziehen.
Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber für die Land- und Forstwirtschaft.
Hier (und nur hier) ist das Führen von Zügen mit mehr als drei Achsen nach folgenden Bedingungen möglich (2. Ausnahme VO zur StVZO vom 28.2.89):
1. Die Zugmaschine muß eine durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h haben,
2. der Zug oder einzelne Fahrzeuge müssen von land- oder forstwirtschaftlichen Lohnuntemehmen vermietet oder auf andere Weise überlassen worden sein,
3. der Zug wird vom Land- oder Forstwirt selbst oder von einer in seinem Betrieb beschäftigten Person geführt,
4. der Zug wird für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und
5. der Zug wird mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren und ist entsprechend gekennzeichnet.
Vereinfacht ausgedrückt:
Nur wenn diese Bedingungen zutreffen, darf man einen Zug von mehr als 3 Achsen führen.
Wobei die Zulassung hinsichtlich der Steuer unerheblich ist: Der Traktor kann sowohl schwarz als auch grün gekennzeichnet sein, die Anhänger können zugelassen oder zulassungsfrei sein (StVZO §18 Abs. 2, 6a).
Maßgeblich ist, daß der Zug sich in land- oder forstwirtschaftlichem Einsatz befindet.
Zulassungsfreie Anhänger:
An Traktoren dürfen bis zu zwei zulassungsfreie Anhänger nur in der Land- und Forstwirtschaft und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mitgeführt werden.
Diese Anhänger müssen mit einem Geschwindigkeitsschild gekennzeichnet sein.
Ein Folgekennzeichen der Zugmaschine ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.
Geschwindigkeitsschilder (§ 58 StVZO):
Zulassungsfreie Anhänger hinter land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen müssen mit reflektierenden Geschwindigkeitsschildern (Durchmesser 200 mm, Schriftgröße 120 mm, Aufschrift: 25) an der Rückseite gekennzeichnet sein.
Fehlt das Schild, muß der Anhänger zugelassen sein.




Hier bin ich über eine Sache gestolpert! Anhänger älterer Bauart ohne Typenschild und aus Holz. Umgangssprachlich: Gummiwagen / Pferdewagen

Da stellte sich mir die frage wie man da eine Betriebserlaubnis bekäme, Wie der TÜVige das was Berechnen will (Traglast /Zuladung usw.) Bin dann über das Datum 01.07.1961 gestolpert.
Fragen bei der Zulassungsstelle und TÜV Zentrale in FF/O brachten nur o_O zum Ergebnis und die aussage: Man braucht eine Betriebserlaubnis!!!!! Punkt und fertig...

Nun gebe ich mich mit so einer Aussage nicht gleich zufrieden.... :oops: .... und hab da noch mal nachgesetzt in der Zulassungsstelle.... :dance

Und nach dem der Amtsschimmel nun geprüft hat, hier das Ergebnis:



BITTE

Ich stelle es hier zu verfügung, also fragt in eurer Zulassungsstelle nach und lasst euch auf grund dieses Schreibens. Ein eigenes ausstellen!!! Da es die für mich zuständige Amtsstelle ist. Und diese auf dem Schreiben auch auftaucht. Möchte ich nicht das es hier zu möglichen Unannehmichkeiten für mich vom Amt kommt !!! Diese Regelung ist zwars Bundesweit gültig !!!! Aber man weiß ja nie!!! :oops:

Danke

Ich habe zumindesten für Mich erreicht, das ich mit meinen Anhängern LEGAL auf der Straße unterwegs sein darf.... Da hier ja in einem Thema von mir, die Frage auf kam, ob ich mit diesem Zug so auf der Straße unterwegs bin. :oops:

2.

Führerscheine für Traktoren
Grundsätzlich darf man mit allen alten Führerscheinen (Klassen 1,2,3,4 und 5) Traktoren bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h führen, der Einsatzzweck ist nicht eingeschränkt, ebenso darf der Traktor ein grünes oder ein schwarzes Kennzeichen haben.
Nur der Führerschein Klasse 2 berechtigt zudem zum Führen von schnelleren Traktoren sowie zum Führen von Zügen mit mehr als drei Achsen.
Züge mit mehr als drei Achsen dürfen mit den anderen Führerscheinen nur in der Land- und Forstwirtschaft und nur mit Begrenzung auf 25 km/h geführt werden.
Trotz der zugesicherten Besitzstandswahrung birgt die Umschreibung eines alten Fühererschein 1, 4 oder 5 auf die neue Klasse L eine Einschränkung.
Mit Klasse L darf man Zugmaschinen nur noch im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz fahren.
Mit Führerschein Klasse L darf man nicht mit dem Traktor zu einer Oldtimer-Veranstaltung fahren!
Als Inhaber der alten Klasse 3 kann man nach Umschreibung weiterhin Traktoren wie gewohnt fahren, sofern man darauf achtet, daß die Umschreibung auf die Klassen L, B, BE, CI und CIE erfolgt.
Bei dieser Umschreibung ist eine Erweiterung auf Klasse T (Traktoren mit Höchstgeschwindigkeit von 60km/h) möglich, wenn berechtigtes Interesse besteht, d.h. wenn man Land- oder Forstwirt ist oder wenn man in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist.
Die neuen Fühererscheinklassen kennen keine Beschränkung der Züge auf drei Achsen mehr.
Mit einem Fühererschein der Klassen L, B, BE, C1 und CIE kann man, unter Beachtung der Gewichtsgrenzen, auch Züge mit mehr als 3 Achsen führen, sofern der/die Anhänger zugelassen ist/sind.
Zulassungsfreie Anhänger in der Land- und Fortswirtschaft dürfen nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mitgeführt werden.
Zwei Anhänger dürfen nur an Zugmaschinen mitgeführt werden.
Die Länge des Zuges darf 18 Meter nicht überschreiten.
Fahrerlaubnisfrei sind mit Einführung der neuen Fühererscheinregelungen nur noch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h sowie einachsige Zug und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
Für auf 6 km/h herabgesetzte PKW und andere Fahrzeuge braucht man die Fahrerlaubnis B.


Auch hier war ich beim Amtsschimmel! Da ich noch den Rosanen Lappen habe.... und sich seit 1993 doch einiges geändert hat... um nicht zu sagen verdammt viel....und bei den ganzen Buchstaben und Sonderregelungen beim Führerschein sieht ja keine Sau mehr durch !!!!! :oops:

Bin also zu mein (ehemaligen) Fahrlehrer um Vorabinfos zu holen und dann zum Amt.

Da ich noch den alten PKW Führerschein habe, der mich berechtigt bis 7,5 t zu fahren und dieser auch der kleinen Traktor (Klasse L) beinhaltet. hab ich einen neuen (aus Plaste) Beantragt.

Und jetzt kommts!!!

Wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, bekommt man den großen Tracktor (Klasse T) eingetragen ! Und die nette Dame vom Amt hat auch noch gleich als "Bonus" die Schlüsselnummer 95 (wars die 95 :denk2: wenn ich den neuen hab, schau ich nochmal ) mit eingetragen. :Yahoo!: :Yahoo!: :Yahoo!: :Yahoo!:

a. was ist ein Berechtigtes Interesse??? in meinem Fall, hab ich mit meinem Vater ein Bewitrschaftungsvertrag über 20ha Wald geschlossen. Bin also bei der Berufsgenossenschaft geführt. Als eigener Betrieb. Das reichte der Dame.

b. Schlüsselnummer 95: So darf ich mit einer Gesammtmasse bis 12t fahren. die 95 berechtigt mich mit einer Gesammtmasse bis 18t zufahren (bis zum 50 Lehbensjahr) Danach verfallen lassen oder wie beim LKW ab zum Doc.


Aber ACHTUNG zu a. und b.

Diese Regelung wird so in Brandenburg gemacht!!! Das kann in Hamburg / Berlin oder so, ganz anders aussehen !!!!! (Aussage von der Damen im Amt) Also vorher fragen!!!!!!!!!

alles im Allem :top:
 

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Frage:
Was ist zB. mit einem DDR Anhänger vom Typ HK3, Baujahr 1960? Betriebserlaubnis nötig oder nicht? Soweit ich das vor nem Jahr mal gelesen hatte, brauch er keine, weil vor Juli 1961 erstmals in Verkehr gebracht. Typenschild wäre hilfreich um das Baujahr zu bestätigen... :denk3
 
Hi,

ich hab dies vom ADAC bekommen. Da ist mir aufgefallen das es da eine Änderung gibt ab Juli 2013 glaube ich. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich Traktoren zu fahren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40km/h gegenüber früher von 32km/h.
Ich hab da mal die PDF"s hochgeladen.

Gruß

Jürgen
 

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Eine bitte Freunde ... wenn möglich solche PDFs bitte nur verlinken, es sei denn ihr habt euch die Erlaubnis nachweislich geholt.
Ich komm sonst in Teufels Küche und sag nur Copyright. ;)

Künftig werd ich solche PDFs, solang mir kein Nachweis über eine Erlaubnis vorliegt löschen müssen, so leid es mir tut. Aber ich geb mein Geld lieber für den Zetor aus, als für Anwälte.
 
Hi Joachim

Hast du dir die PDF mal runtergeladen und angeschaut?????????

Mach das mal!!!

Und um deine Frage zu beantworten: Ja !!!

Das Datum ist in deinem fall uninteressant.
1. dein Anhänger hat ein Metall Rahmen und nicht aus Holz!
2. Dein Anhänger hat eine Rahmennummer
3. Dein Anhänger fällt ja nun nicht unbedingt unter die Rubrik: Pferdewagen .... oder?!?!
sondern unter die Art HW60 /80

Eine BE (Betriebserlaubnis) ist doch in deinem Fall doch gar kein Problem!!! Jeder TÜVige kann dir das nötige Papier ausstellen, da es für deinen Typ alle Technischen Daten gibt. Am einfachsten machst du es ihm, wenn du von einem anderen HK3 die Unterlagen/ Papiere beibringst. Rede mit ihm.

Hier die Technischen Daten für HK3

Dreiseiten-Kippanhänger HK 3
beim VEB Fahrzeugwerk Waltershausen entwickelt
Im VEB Fahrzeughydraulik Frankenberg gebaut
Auflaufgebremste
Gekippt konnte nach links, rechts und nach hinten
Kippwinkel seitlich ca. 50° und nach hinten ca. 54°

für max. 80 km/h zugelassen.
Nutzlast 3 t
L/ B/ H (unbelastet, bis Pritschenboden) 5500/ 2160/ 1210 mm
Masse 1780 kg,
Spurweite 1600 mm
Radstand 2300 mm
Wendekreisdurchmesser ca. 6,0 m
Laderaum lichte L/ B/ H 3500/ 2000/ 400 mm
Bereifung 7,50-20 e. HD.
 
Na dann werd ich wohl doch mal die Tage bei der Dekra vorsprechen. :like
 
Das mit der Geschwindigkeit ist so richtig. Hab ja geschrieben das sich viel geändert hat! Auch mit der Einachsanhängerregelung ist hinfällig. Da sieht kein sau mehr durch!!! :eek:
 
Wo ist hier nur der Like-Button wenn man ihn mal brauch. ;) :like
 
Hallo,

mein Dekra Mann hat mir ein Faltblatt von der DLG mitgebracht, darin steht das Datum 01.07.61 und das alles was davor gebaut/zugelassen wurde keine BE benötigt.

Hier ist das Thema ganz gut abgearbeitet, mit Bezug auf die Gesetzestexte.

http://www.fendt-oldtimer.de/index.php? ... eadID=9012

ansonsten...

http://www.blhv.de/pflanze/landtechnik/ ... serlaubnis

und

+Link veraltet und entfernt+

Zu 2. Klasse L: bei mir ist die Klasse L mit der 174 geschlüsselt. Für mich ist damit der alte Besitzstand aus dem alten Führerschein gewahrt und ich dürfte auch weiterhin mit einen Schlepper und der neuen Klasse L zu Veranstaltungen fahren.

Ich habe auch noch 2 HK5(L) (sind die 5 Tonner mit Achschenkellenkung) laufen, die haben auch einen Eisenrahmen und eine eindeutige Nummer. Die sind Bj. 1957 und 1958 und damit vor 01.07.1961 gebaut und somit brauche ich dafür keine BE.

Die BE für den HK3 kostet dich ca. 80Eur, dann bist du auf der sicheren Seite. Die Dekra hat zur Wende teilweise die alten KTA Typenblätter mit übernommen. Mein Prüfer hat auf seinen Schlepptopp die Dinger als *pdf gehabt und dort die techn. Daten abgenommen.

Er hat bei mir auf die Typenschilder der Achsen geschaut, ob dort gebastelt wurde..................... Der Dekra gegenüber brauchst du keinen Eigentumsnachweis am HK3 erbringen, wenn du dir wegen dem fehlenden KFZ- Brief unsicher bist.

Mein Prüfer meinte auch, wenn ich den alten DDR Anhänger-Brief zu meinen Anhänger habe reicht das auch aus. Die Fahrzeuge sind zu DDR Zeiten durch eine Typprüfung gegangen, damit haben die eine BE. In dem DDR Anhängerbrief steht auch nur das gleiche wie in der BE drin. Allerdings sollte der Brief schon zu dem Anhänger gehören.


Grüße Otto
 
Moin


Das mit dem vor 1961 , sprich man brauch keine BE ist ja Rechtlich in Ordnung.

Ich (für mein Teil) beziehe mich ja auch auf Anhänger die aus Holz sind. So wie meine oder so einen wie pete6745 gerade aufbaut (siehe: http://www.zetor-forum.de/forum/viewtopic.php?f=21&t=978&start=10 ). Die da eine Achse von wer weiß was drunter haben. Und wie will man das berechnen, was ein Holzrahmen für Belastungen aushält...... o_O
Da wäre der Aufwand einer (sauberen) technischen Abnahme um ein vielfaches größer und auch teurer. Um nicht zu sagen Unbezahlbar. Und bei einem Pferdewagen kann man ja die Deichsel gegen einen Zugbaum tauschen und Pferde vorspannen. Was ja bei einem HK3 / 5 oder HW 60 / 80 oder der gleichen ja so nicht geht/vorgesehen ist.

Bei Anhängern die von einer Firmer in Serie gefertigt wurden, gibts ja tech. Daten und eine Prüfung (oder so) zur Zulassung wurde ja auch gemacht. Da ist es ja auch nicht so das Problem eine BE zu bekommen. Ich für meinen Teil würde da dann eine BE erstellen lassen. Man ist da doch auf der sicheren Seite. Zwecks Traglasten ,Zuladung und so.
 
Nabend @ all

Hab nun entlich mein "neuen" (Pastik) Führer.... karte..... :oops:
Wie versprochen hier ist er....




Das mit dem großen Tracktor hat geklapt :dance auch das ich im Zug mehr als 12 T fahren darf.....
18 t um genau zu sein....
ob man(n) es brauch.....sagen wa mal soooo

Lieber was haben und nicht brauchen ...als etwas brauchen und nicht haben.... :greis:

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Hallo, ich würde das Thema gerne noch mal aufgreifen, da es mich gerade persönlich betrifft.
Welchen Führerschein brauche ich für einen Zetor 5211 mit kleinem Stoll Frontlader???
Führerscheine habe ich bisher leider nur A B M L( mit 16J extra gemacht). Da ein Zetor 5211 aber über 3,5t zgG hat bin ich raus?
C1E machen wäre eine Option aber auch recht Kosten und Zeitintensiv.
Nun ist mir die Idee gekommen den Traktor abzulasten - Ist das möglich? Hat das schonmal jemand gemacht?
Der Gedanke dahinter ist - ich mache den BE (also Anhängerschein) - wenn der Zetor nun unter 3,5t zgG eingetragen ist, dürfte ich ja dann legal mit Anhänger fahren oder?
LoF ist leider keine Oprion, da unser Land verpachtet ist.
PS: Der Traktor soll mit ganz normal mit schwarzem Kennzeichen zughelassen werden.

Danke schonmal
 
Nun ist mir die Idee gekommen den Traktor abzulasten - Ist das möglich? Hat das schonmal jemand gemacht?
Auf einer geeichten Waage wiegen lassen und die Wägung schriftlich und gestempelt mitgeben lassen.

In der Regel sind Leergewicht + Hubkraft + Fahrergewicht die sinnvolle untere Grenze.
Der 5211 solo wiegt leer 2,7 Tonnen ca. dann noch der TracLift Frontlader +750 kg und z.B. Schaufel +150 kg und dann sind sicher auch Radgewichte montiert das können auch noch mal +110 bis +300 kg sein - also mit Frontlader mindestens 3,4 to leer, eher 3,7 to - und dann will man ja auch mal was im 3-Punkt anhängen und mitnehmen ... Hubkraft rund 1,5 to kämen dann noch drauf, so dass ich gerade nicht sehe, wie du da unter 3,5 to kommen willst. Und Anhänger ist dann ja auch nicht drin.

Schon mein Zetor 2011 (super leichter 2-Zyl. ohne Frontlader, ohne Gewichte) wiegt leer 1,65 to. Da er 900 kg heben kann, hab ich ihn auf 2,55 to ablasten können (Dekra). Aber beim 5211 mit Frontlader sehe ich da leider schwarz - kann mich aber auch irren. ;)

Und Führerschein Klasse L sowie T taugt nur etwas, solange man LoF Arbeiten im Rahmen eines LoF Betriebes (Ziel und/oder Start der Fahrt auf Betriebsgelände des LoF Betriebes !) ausführt!
Nix zum Treffen/Umzug fahren, nix zum Baumarkt oder mal Beton holen, nix Hobby und Freizeit. ;) Wird man erwischt, droht ein Bußgeldverfahren wegen fahren ohne Führerschein und das ohne Unfall oder gar Personenschaden. Bei letzterem wird man ohne passenden Führerschein nicht mehr glücklich.

Wenn du freilich den Schlepper in einem LoF Betrieb angemeldet hättest, und dieser dort stationiert ist (dann auch grünes Kennzeichen rechtmäig wäre) und du im betrieblichen Sinne unterwegs bist würde L reichen. Jedoch ist mit grünen Kennzeichen (Steuerfrei) auch wieder alles außerhalb LoF untersagt.

Ich denke daher (schwarzes Kennzeichen, kein LoF) für den Traktor solo wird C1 nötig oder eben C1E (oder gleich C ).
 
Danke Joachim für deine Ausführung.
Denkst du OHNE Frontlader besteht für den 5211 die Möglichkeit unter 3,5t zu kommen?
Ich könnte mir vorstellen den Führerschein BE zu machen - damit dürfte ich bis 7t fahren (Zugfahrzeug bis 3,5t und Anhänger bis 3,5t) das würde mir schon reichen. Zum Laden müsste dann halt ein Radlader her.

Danke schonmal
 
Und Führerschein Klasse L sowie T taugt nur etwas, solange man LoF Arbeiten im Rahmen eines LoF Betriebes (Ziel und/oder Start der Fahrt auf Betriebsgelände des LoF Betriebes !) ausführt!
Wenn bei Klasse L die Schlüsselzahl 174 eingetragen ist, entfällt die Bindung an die Land und Forstwirtschaft.
 
Gerade beim ADAC gefunden:

Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahrberechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich gemacht wird. Klasse L umfasst außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler und andere Flurförder zeuge bis 25 km/h, auch mit Anhängern.

Ein sehr interessantes Dokument mit vielen Hinweisen.

Quelle: https://www.adac.de/-/media/pdf/rechtsberatung/eu-fuehrerschein.pdf
 
Wenn bei Klasse L die Schlüsselzahl 174 eingetragen ist, entfällt die Bindung an die Land und Forstwirtschaft.
OK, wieder was gelernt. Was ein kompliziertes Regelwerk, wie war das doch schön mit dem rosa Lappen, da reichte 2 und 3 und vielleicht noch Motorrad und aus die Laube.
Klasse L umfasst außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler und andere Flurförder zeuge bis 25 km/h, auch mit Anhängern.
Richtig, aber das ist zumindest für den Zetor, auch wenn der Frontlader hat, nicht von Belang. Dennoch, das mit der 174/175 ist interessant zu wissen. :like

Sagen wir es mal so - die Fahrschulen scheinen eine gute Lobbyarbeit gemacht zu haben. ;)



Michel, Hauptfrage - wann hast du denn deine L gemacht? :D
 

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