Hallo Andreas!
Eine hydraulische Bremse ist in Deutschland in der Tat nicht zugelassen. Nur kann ich mir nicht vorstellen, warum eine Auflaufbremse bei bergab stehenden Traktor nicht
bremsen sollte.
Die Bremse läuft beim Stehenbleiben auf und bremst den Zug. Mein auflaufgebremster Zahnstangenkipper TZK 3 aus ostdeutscher Produktion Anfang/ Mitte 60er Jahre tut das so. Eine Rückmatik hat er so nicht. Zum rückwärts Schieben muß eine Klaue eingehakt werden, die die Auflaufeinrichtung blockiert.
Wenn Du meinst, der Traktor stünde bergauf, hast Du ohne Zusatzeinrichtung natürlich keine Bremswirkung.
Doch meist ist an westdeutschen Auflaufscheren doch auch eine Handbremseinrichtung verbaut, die mit Hilfe eines Hebelmechanismus die Bremswellen auslöst und so die Bremse betätigt.
Wollte ich meine Bremse bergauf bremsen lassen, müsste ich die Notbremseinrichtung (federbelasteter verlängerter Ausschub der Auflaufstange) auslösen, um gegen den Berg zu bremsen.
Deichsel abtrennen (klingt wie abflexen/ -schneiden), sind vielleicht die falschen Worte, Zugschere demontieren und eine Deichsel mit Auflaufeinrichtung anbringen, besser.
Wenn, würde ich es schon selber machen, Zugschere passend zum Spreizmaß und Bolzengröße besorgen und selbst einbauen.
Ohne Bilder, von den Aufnahmepunkten der Deichsel und der Achse, mit den Bremswellen und- hebeln, kann man sich kein richtiges Bild machen.
Natürlich sollte dann der Anhänger nach Umbau der zuständigen Prüforganisation zugeführt werden!
Einige Werkstätten neigen dazu, sich an solchen Umbauten bereichern zu wollen.