Hallo rudolf, dettl, tony, joachim,
nur um nochmal klarzustellen, was ich eingangs schrieb: "Man kann mit einem Zetor 50 vielleicht 50to ziehen aber Abbremsen kann es der Zetor nicht." Das war keine Aufforderung mit irgendwelchen Lasten rumzufahren, die mehr als das 15-fache des Zugfahrzeuges selbst wiegen!
Nur mal als Beispiel: Am auflaufgebremsten 8to Rückewagen kann man auf öffentlichen Strassen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25km/h mit eben der Gesamtmasse des Anhängers von 8to fahren. Dies ist auch so durch TÜV-Gutachten des Herstellers bescheinigt und geprüft worden. Diese Anhängelast ist erst einmal nicht auf das Gewícht des Zugfahrzeugs abgestellt. Der Hersteller des Anhängers sagt lediglich, das wohl eine Leistung des Zugfahrzeuges von etwa 55kW angebracht ist, mehr nicht.
Es wird also angenommen, dass ein Schlepper mit ca. 55kW (75 PS) von Seiten des Eigengewichtes und der dazugehörigen Bremsanlage dieses Schleppers geeignet ist, diesen Anhänger zu Fahren, und natürlich auch zu Bremsen.
Na und wie schwer ist ein Schlepper mit 75 PS? würd mal sagen so um die 3,5 Tonnen. Daraus folgert der Schlepperfahrer wie sicher das ganze Gespann gefahren werden kann. Das ist seine Pflicht, und das muss er den Gegebenheiten entsprechend (Abschüssige Strasse, Glättegefahr, etc.) abwägen. Als Faustformel kann wohl gelten, dass nicht viel mehr als das 2-fache der Schleppermasse als Gesamtmasse des Anhängers bei vollfunktionstüchtigen Bremsen sowohl des Schleppers, als auch des Anhängers gefahren und gebremst werden können.
Also: geht es arg bergab, darf der Anhänger nicht mehr als das zweifache des Zugfahrzeuges wiegen. Gut, ich spreche da aus Erfahrung vom Holztransport von 750m N.N. auf 530m N.N. auf 6 Kilometer Strecke, mehr würd ich bei der steilsten Abfahrt nicht wagen. Das mag im Flachland anders sein, aber eben dies muss jeder selber für sich entscheiden.
Letztlich kam der Kompagnion (einer der Vier mit denen wir den Rückewagen angeschafft haben) mit dem 5011 als Zugfahrzeug zum Holztransport zum Sägewerk angefahren. Na es war sicherlich die dreifache Masse des Anhängers als die des Zugfahrzeugs aber es ging gut aus.
Im Rechtsfall bei einem Schaden gilt fahrlässig, oder auch grob fahrlässig oder auch nicht, das kann man nicht aus irgendwelchen Papieren herauslesen.
@Joachim: Hatte den ersten Beitrag zeitgleich zu deinem geschrieben/abgeschickt. Konnte also das was du da geschrieben hast gar nicht vorher lesen. Freilich sollte man einen dritten Sitzplatz absegnen lassen, wenn er im Strassenverkehr benutzt wird. Aber weiß man denn wieviel Aufwand dies bedeutet, bis die Sitzplatzanzahl in den Papieren richtig beschrieben und begutachtet wird? Schon allein, wenn man die grüne Nummer haben will, wird sich der geneigte Beamte fragen, ob denn dieses Fahrzeug denn wirklich auch zu Land- und Forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden soll, wenn man da mit einem zusätzlichen Notsitz aufkreuzt!?
@rudolf: Bin gespannt was der Mann von der Dekra dazu sagt.
Gruß
Peter