Rudolfs 50 Super Instandsetzung

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rudolf

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50 Super
Hallo zusammen,

leider habe ich immer noch keinen Unterstellplatz für den Zetor gefunden.

Bevor die Schrauberei losgeht kann ich ja mal ein paar Fragen klären.

Im Fahrzeugbrief stehen "2 Sitzplätze, davon 1 Notsitz". Ich würde gerne auf der lInken Seite einen weiteren Notsitz, anstatt des Werkzeugkastens, einbauen. Fotos von solchen Einbauten habe ich schon gesehen. Muss ich das in den Papieren eintragen lassen und kann das Probleme machen?

Im Brief steht unter Bemerkungen "Im Anhängerbetrieb, darf aufgrund des Grobstollenprofils der Hinterradbereifung der Zugmaschine nur ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7000 kp mitgeführt werden." Die Anhängerkupplung hat eine Anhängelast von 16000 kp. Ich wurde schon angefragt, ob ich einen Krananhänger mit 12 to ziehen könnte. Könnte man die zulässige Anhängelast ändern lassen und was für Vorgaben gibt es dafür?

Wie ihr auf dem Bild seht, hat der Schlepper keine Seitenbleche am Motorblock, nur eine Leiste zum einhängen. Ist es ratsam, diese Seitenbleche zu besorgen oder nachzubauen?

Gruß
Rudolf

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Anhänge

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Hallo Rudolf,

2. Notsitz - frag doch mal beim Tüv nach. Aber am besten bei einem wo du es hinterher nicht abnehmen lassen musst, damit du im Zweifelsfall keine schlafenden Hunde weckst. ;) Die zusätzlichen Sitze, wie zB. vom Tony seinem 3011, können ja auch legalisiert werden. Dann sollte die Kopie des original Notsitzes ja kein größeres Problem darstellen.
Eintragen lassen würde ich das auf jeden Fall - wenn es zu einem Unfall kommt, auch wenn du keine direkte Schuld trägst, bekommst du ganz schnell mehr Ärger als dir lieb sein könnte. Das muss man ja nicht ristkieren. ;)

Wenn dein 50 Super 7000kp also ca. 7 to anhängen darf, dann wird sich das zunächst auf einen auflaufgebremsten Anhänger beziehen und da sind schiebende 7to im Heck sicher genug, bei den Bremsen des 50 Super. Auch hier wäre ein Gang zum Tüv vorab nicht verkehrt, die können dir genau sagen unter welchen Bedingungen (Bremsanlage, Auflastung des Zetor, Lenkung) du die Anhängelast steigern könntest, so es denn überhaupt geht. Bei meinem 5011er stehen sogar nur 5000kp in den Papieren - also 5to. Ich hab einen HK3 Anhänger dran, der auch exakt max. 5000kg zul. Ges. Gewicht hat.
Eventuell könnte man den Kippanhänger von 12to ja auch auf 7to ablasten lassen...


Die Seitenbleche würde ich schon rein der Optik wegen wieder dran machen. Besorgen oder vielleicht sogar selber Kanten lassen. Ich hab mir die Seitenverkleidungen bei meinem auch teils selbst passend machen müssen - das geht recht gut.
 
Hallo Rudolf,

also ich würd mir da keinerlei Gedanken machen was da in diesem Uralt-Brief drinsteht. Die Angaben dort, kannst zum Großteil in der Pfeife rauchen!

Wenn du den Schlepper anmeldest, wird in den neuen Papieren zwar von der Anzahl der Sitzplätze, aber nicht von der zulässigen Anhängelast eine Rede sein. Da steht dann unter "O.1" bzw. "O.2" ein "-" drinnen. O.1 wäre die ungebremste Anhängelast und O.2 die gebremste Anhängelast, aber beides wird in den Papieren des Schleppers nicht definiert.

Es ist ja so geregelt, das nur ein Anhänger entsprechend des Gesamtgewichtes eine Betriebserlaubnis erhält, wenn er ab 4,5to zumindest eine Auflaufbremse hat (gilt bis zu 25km/h bei zwei gebremsen Rädern des Anhängers und bis 40km/h bei vier gebremsten Rädern des Anhängers) und ab 8to eine Luftdruckbremsanlage vorweisen kann. Deswegen stehen in den Papieren zum Schlepper hierzu keine Angaben. Ein Zetor 50 kann auch einen Tieflader mit 50to ziehen, aber abbremsen kann er ihn nicht. So ist das alles allgemein auf die Bremswirkung des Anhängers abgestellt.

Definiert ist dagegen die Stützlast der Anhängekupplung. Hier steht in aller Regel 1250 kg. Diese 1250 kg werden auch bei allen Anhängern mit gültiger Betriebserlaubnis auch nicht überschritten. Auch ein Einachsanhänger mit 6to drückt vollbeladen nicht mehr wie 1250kg auf die Anhängerkupplung.

So und nun wegen der Sitzplätze: Würd ich mir keine Gedanken machen anstatt des Werkzeugkastens einen zusätzlichen Sitzplatz einzubauen. Schliesslich ist das ein Ackerschlepper und kein Fahrzeug zur Personenbeförderung. Wenn du den Schlepper anmeldest, tippt die Dame an der Zulassungsstelle 002 unter Nr. "S.1" ein. Genauso wird sie unter "0.1" und unter "0.2" einfach einen Bindestrich "-" eintragen.

Wenn du aber unbedingt unter "S.1" eine 003 drinnenstehen haben willst, kommst um ein TÜV-Gutachten nicht drumherum und wirst dir wünschen, diese Frage niemals gestellt zu haben.

Also: schlafende Hunde am besten nicht wecken! Die schlafenden Hunde kennen sich nämlich nur bedingt aus und würden dir ca. ein halbes Jahr wertvoller Lebenszeit rauben.

Zur Abdeckung des Motors: Schick, wenn sie dran ist, aber einen technischen Zweck erfüllt sie nicht wirklich.

Gruß
Peter
 
Hallo Peter,

die 8to mit Druckluftbremse sind aber nicht für Bestandsanhänger bindend - und Rudolf hat ja nichts von Druckluftbremse geschrieben. Daher wäre für ihn bei 7to mit Auflaufbremse definitiv schluss, egal was im Neudeutschen Papierwisch steht oder was nicht - ich hab schon einen vom Anhänger umgeworfenen Traktor und vor allem dessen Fahrer gesehen. Das wünsch ich echt keinem... ;)

Mit Druckluft hätte Rudolf ja auch nur die Einleiterbremse, so denn eine verbaut ist. Es sei denn er baut auf 2-Leiter um. Geht aber kostet wieder... und muss und sollte abgenommen werden.

Was die Sitzanzahl und die Zahl der mitgenommenen Personen angeht, hast du freilich soweit Recht, das man es einfach so machen kann und fertig. Ich kann mich aber nur wiederholen das ich es aus haftungstechnischen Gründen auf keinen Fall ohne Eintragung/Abnahme im öffentlichen Verkehr machen würde. Spätestens bei Personenschaden hört der Spaß und auch Freundschaft auf und dann steht der Besitzer/Lenker in der Haftung. Finanziell als auch moralisch. :schlecht:

Wer es sich finanziell als auch moralisch meint leisten zu können - bitte schön. ;)
 
Hallo Rudolf
Auch erst noch von mir ein Herzlich Willkommen hier im Forum.
Endlich wieder einer, der sich mit Zetor 50 super abgibt :Yahoo!:
In der Tat ist es so wie Peter beschreibt, in den neuen EU Papieren wird keine Anhängelast mehr eingetragen.
Ich habe erst im Juni meinen 50er super, nach der Teilrestauration vom DEKRA-Mann checken lassen und neu zugelassen. In den betreffenden Spalten glänzt wirklich ein Strich.
Die Anhängemasse beträgt laut Bedienanleitung 16 t und mehr möchte ich ihm auch nicht zumuten.
Auch eine Stützlast wurde nicht eingetragen, doch sollte beachtet werden, daß die Gummigefederte Anhängekupplung BK 63 aus DDR-Zeit nur 500 kg Stützlast zuläßt.
Die Seitenbleche am Motor sind optisch sehr schön, aber diese alten Motoren sind thermisch sehr beansprucht , deshalb würde ich von deren Einsatz im Sommer abraten, im Winter dagegen helfen sie die Kabine besser aufzuheizen, wenn eine Heizung nachgerüstet wurde.
MfG Dettl
 
Hallo Dettl,

dann kann ich auch an den 5011er im öffentlichen Verkehr anhängen was ich lustig bin, bzw. was ich meine was mein Traktor kann? Also mal abgesehen von den 40to Zuggesammtgewicht. :D ;)

Wie ist das mit der AHK - wenn in den Papieren nichts mehr steht, muss die dann ein Typenschild haben? Woher soll man wissen, was man anhängen darf? Die Bedienungsanleitung ist schall und Rauch wenns ernst würde. Ich mein ich kann mir ja ne AHK vom Rockinger dran basteln die ansich 40to Zug verträgt und 2,5to Stützlast hat, wie es auch auf dem Typenschild stehen würde... aber darf ich das dann auch legal im öffentlichen Raum ausnutzen?

Ich frag morgen mal beim Landhändler an, wie das bei aktuellen Schleppern ist. Ich meine da nämlich zu wissen, das ich nicht einfach ein stärkeres Zugmaul verbauen kann, wie mir lustig ist. Eben weil Bremsanlage, Schleppergewicht und Statik eine nicht ungewichtige Rolle spielen dürften. :denk3

Auf alle Fälle mal wieder ein interessantes Thema, wo auch ich an einer verbindlichen Klärung interessiert wäre. :like
 
Hallo Joachim
Genau so ist das, du darfst anhängen was du deinem Traktor zutraust, was natürlich passiert wenn es zum Unfall kommt und wer dann schuldig ist ,steht auf einem anderen Blatt.
Auf neueren Typenschildern steht doch sowieso nur noch das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Traktors drauf, bis 40 t ZGM ist alles erlaubt. Wer denkt mit 50 PS 30 t ziehen zu müssen, der gehört eingesperrt. Ich muss doch jeden morgen mein Gehirn vom Nachttisch mitnehmen und alles dafür tun ,daß alle abends wohlbehalten und gesund zuhause ankommen. Ich meine damit jeder ist selbst dafür verantwortlich was er tut und muß es im Ernstfall vertreten können.
MfG Dettl
 
Moin,

@Tony
Sowas meinte ich - nicht den gezeigten Fall, aber eben so einen. Nun stelle man sich das mit nem Zetor 50 Super vor... na dann gute Nacht. ;)

@Dettl
Genau das ist ja auch mein Standpunkt. :like Nur würde ich jemandem, der womöglich keine oder wenig Ahnung von der Materie hat eben nicht "empfehlen": Och, häng einfach dran - das geht schon. Mal überspitzt geschrieben. ;)

Ich versuch mich heute, bzw. mal nächste Woche schlau zu machen, wie das nun tatsächlich gehandhabt wird. Wir leben ja in Deutschland und da ist doch alles außer das Luftholen bis aufs geregelt und normiert... :D ;);)
 
Hallo Joachim, Peter, Dettl, Tony,

ich hatte eigentlich nicht vor gleich eine ganze Diskussion vom Zaun zu brechen, aber die Argumente sind sehr hilfreich.

Ich werde mal mit dem alten Brief zu einem Dekra-Prüfer gehen und ihn um seine Meinung fragen. Sobald ich mehr weiss, gebe ich euch Bescheid.

Der fragliche 12-to-Anhänger hat eine Druckluftbremse. Mein Zetor hat zwar einen Luftkompressor, aber ob der für eine Druckluftbremse geeignet ist, weiss ich nicht.

Gruß
Rudolf

@Dettl
Danke für den Willkommensgruß
 
Hallo rudolf, dettl, tony, joachim,

nur um nochmal klarzustellen, was ich eingangs schrieb: "Man kann mit einem Zetor 50 vielleicht 50to ziehen aber Abbremsen kann es der Zetor nicht." Das war keine Aufforderung mit irgendwelchen Lasten rumzufahren, die mehr als das 15-fache des Zugfahrzeuges selbst wiegen!

Nur mal als Beispiel: Am auflaufgebremsten 8to Rückewagen kann man auf öffentlichen Strassen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25km/h mit eben der Gesamtmasse des Anhängers von 8to fahren. Dies ist auch so durch TÜV-Gutachten des Herstellers bescheinigt und geprüft worden. Diese Anhängelast ist erst einmal nicht auf das Gewícht des Zugfahrzeugs abgestellt. Der Hersteller des Anhängers sagt lediglich, das wohl eine Leistung des Zugfahrzeuges von etwa 55kW angebracht ist, mehr nicht.

Es wird also angenommen, dass ein Schlepper mit ca. 55kW (75 PS) von Seiten des Eigengewichtes und der dazugehörigen Bremsanlage dieses Schleppers geeignet ist, diesen Anhänger zu Fahren, und natürlich auch zu Bremsen.

Na und wie schwer ist ein Schlepper mit 75 PS? würd mal sagen so um die 3,5 Tonnen. Daraus folgert der Schlepperfahrer wie sicher das ganze Gespann gefahren werden kann. Das ist seine Pflicht, und das muss er den Gegebenheiten entsprechend (Abschüssige Strasse, Glättegefahr, etc.) abwägen. Als Faustformel kann wohl gelten, dass nicht viel mehr als das 2-fache der Schleppermasse als Gesamtmasse des Anhängers bei vollfunktionstüchtigen Bremsen sowohl des Schleppers, als auch des Anhängers gefahren und gebremst werden können.

Also: geht es arg bergab, darf der Anhänger nicht mehr als das zweifache des Zugfahrzeuges wiegen. Gut, ich spreche da aus Erfahrung vom Holztransport von 750m N.N. auf 530m N.N. auf 6 Kilometer Strecke, mehr würd ich bei der steilsten Abfahrt nicht wagen. Das mag im Flachland anders sein, aber eben dies muss jeder selber für sich entscheiden.

Letztlich kam der Kompagnion (einer der Vier mit denen wir den Rückewagen angeschafft haben) mit dem 5011 als Zugfahrzeug zum Holztransport zum Sägewerk angefahren. Na es war sicherlich die dreifache Masse des Anhängers als die des Zugfahrzeugs aber es ging gut aus.

Im Rechtsfall bei einem Schaden gilt fahrlässig, oder auch grob fahrlässig oder auch nicht, das kann man nicht aus irgendwelchen Papieren herauslesen.

@Joachim: Hatte den ersten Beitrag zeitgleich zu deinem geschrieben/abgeschickt. Konnte also das was du da geschrieben hast gar nicht vorher lesen. Freilich sollte man einen dritten Sitzplatz absegnen lassen, wenn er im Strassenverkehr benutzt wird. Aber weiß man denn wieviel Aufwand dies bedeutet, bis die Sitzplatzanzahl in den Papieren richtig beschrieben und begutachtet wird? Schon allein, wenn man die grüne Nummer haben will, wird sich der geneigte Beamte fragen, ob denn dieses Fahrzeug denn wirklich auch zu Land- und Forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden soll, wenn man da mit einem zusätzlichen Notsitz aufkreuzt!?

@rudolf: Bin gespannt was der Mann von der Dekra dazu sagt.

Gruß
Peter
 
... och Diskussionen sind doch absolut ok. Solang es wie hier gesittet abläuft. ;) :like

So wie der aktuelle Stand ist, darfst du den 12to Anhänger auf keinen Fall legal anhängen. Dein Kompressor lässt sich zur 1 oder 2 Leiterdruckluftanlage aufrüsten - aber das ist nicht ganz billig, allein der Druckminderer und das Anhängerbremsventil gehen gut ins Geld, dazu der Lufttank (da gibts bei Ebay welche von der Bundeswehr für schmales Geld), die Leitungen und Kleinzeug sowie dann die Abnahme... :denk3
 
Hallo Rudolf
Eigentlich müßte Dein Zetor doch mit der Einkreis Druckluftanlage ausgerüstet sein, das Anhängersteuerventil lugt ja unter dem rechten Kabinenboden heraus. Schade daß Du nur dieses einzige Bild eingestellt hast, sonst könnte man mehr zu Ausrüstung und Zustand sagen.
Ich habe vorhin erstmal im Atlas geschaut , wo Achern liegt :shock:
Wie kommst Du an der frz. Grenze zu einem 50er super, der nach den Frontblinkern zu urteilen in der ehem. DDR lief, und wer hat den Armen so lange draußen stehen lassen, bis er Moos ansetzte?
So ist er ja ziemlich komplett oder hast Du schon Fehlteile aufnehmen müssen? Die können ganz schön ins Geld gehen( :pleite: eigene Erfahrung!!!).
Gruß Dettl
 
... stimmt das hatte ich noch gar nicht entdeckt.
Vorn die "Spitztitten" :oops: vom alten Wartburg und selbst die Vorderreifen sehen stark nach DDR Pneumantprofil aus :D :like
 
Hhmm´, S 4000 Lichtmaschine, Komplettsatz Radgewichte samt Träger, und original Esse (Schalldämpfer), sehr schöne Grundlage. :top:
Dettl
 
Hallo,

ich wollte weitere Bilder erst reinstellen, wenn ich den Schlepper bei mir vor Ort habe. Aber da ich ja schon aufgrund der Fotos gute Tipps bekommen kann, gibt es jetzt schon mal ein paar Bilder.

Wie es den Zetor in meine Gegend verschlagen hat, weiß ich nicht, da ich den kompletten Brief auch noch nicht in Händen habe.

Gruß
Rudolf

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Hallo Rudolf,

hab heute einen schön restaurierten Zetor 50 Super beim Kartoffelfest in Neualbenreuth gesehen. Das Bild will ich natürlich niemanden vorenthalten.


Dabei auch ein 25K:


Und ein 1-Zylinder der Marke Svoboda (im Hintergrund steht der Zetor 6745 mit dem Grimme-Vollernter):



Grüße,
Peter

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Hallo Peter,

der 50 Super sieht wirklich gut aus.

Vielleicht wähle ich auch diese Farbgebung: grüne Grundfarbe mit weißen Felgen.
Bisher habe ich mehr zu grün mit gelben Felgen tendiert.

Gruß
Rudolf
 
... aaach - immer diese Standardfarbkombination. Warum nicht mal Blau mit weißen Felgen, oder Rot mit weißen Felgen oder gar Gelb mit roten Felgen?



Bildquelle: Fotos 1,3 und 4 Google Bildersuche Funde, Foto 2 altes Prospekt Foto, coloriert

Schau dir mal Prospekte an - genau so wie den Famulus gab es auch den Zetor 50 Super in mehr als nur einer Farbvariante. Die Ostblocktechnik war lang nicht so Grau wie heute viele meinen... ;)

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