Frage Zetor Transport 4,2 t

  • Ersteller des Themas Tim Morgenroth
  • Beginn
Zu der sache mit dem einhenen Betrieb....

Es reicht in diesem fall auch ein angemeldetet kleingewerbe/Landwirtschaft mit einer gewissen Fläche oder Privatwald.
Wenn das der fall ist, wäre sogar die Überführungsfahrt vom Erwerb des fahrzeugs bis zur eigenen Wirtschaft vom LoF zweck abgedeckt, sowie auch Probe und Testfahrten, fahrten zur/von der Werkstatt ect.

Auch das mit dem "Angestellt sein" ist kein muss. Es ist sogar zzlässig als "Aushilfe" oder "Im Auftrag von..." für einen Betrieb zu fahren.

Auch die sache mit dem Kies holen kommt auf die Auslegung an. Wenn du in deiner kleinen Wirtschaft den Kies für dein Vieh oder deine Nutzfläche oder den Wegebau im Forst benötigst ist das schon wieder LoF Zweck.

Diese ganze Geschichte ist du Umfänglich und mit so vielen Wenns und Abers behaftet, das da auch wirklich jeder Bearbeiter in jeder Behörde ne eigene kleine Meinung und Auslegung von hat, leider.
Das geht soweit, dass das was im Kreis XY volkommen richtig und legitim ist, im Kreis AB völlig anders ausgelegt wird


Aber.....
Seiß drumm....
Mädels, wir Schweifen ab...
 
Nun ja - es haben ja nicht mehr die regionalen Finanzämter in der Hand mit dem grünen Kennzeichen, sondern der ZOLL. Und seit dieser das macht, werden die auch schon vormals bestehenden Regeln halt strenger umgesetzt. Im Grunde gibts da also sicher unterschiedliche Heransgehensweisen wenn es um die Ahndung geht. Aber das Gesetz welches die Sache Regelt ist halt Bundeseinheitlich.

Auch das mit dem "Angestellt sein" ist kein muss. Es ist sogar zzlässig als "Aushilfe" oder "Im Auftrag von..." für einen Betrieb zu fahren.
"Jain" - nach meinem Kenntnisstand eine Grauzone, sprich: nicht klar genug geregelt und kann daher aktuell als Schlupfloch genutzt werden.
Ich mach das z.B. so: wenn ich einen Anhänger vom Landwirt des Vertrauens ausleihe um Heu zu bergen, dann hab ich immer einen aktuellen Transportauftrag (Papier, also im Auftrag von UND für den LoF) in der Tasche wo drin steht das ich in seinem Auftrag und für ihn fahre. Ob das am Ende Bestand vor Gericht hätte, mögen andere ausfechten.

Ich meinte mit "eigener Betrieb oder angestellt" auch: "im direkten Auftrag" (also als Aushilfe oder mit Transportauftrag) für den LoF Betrieb fahren, wobei aber auch hier gilt, dass die fahrt auf LoF Betriebsgelände zu beginnen oder zu enden hat. Von den eigenen Wiesen das eigene Heu nach hause holen ist also eigentlich so nicht möglich. Auch hier gibt es praktikable Umwege ans Ziel, aber die möcht ich jetzt nicht öffentlich ausbreiten und vertiefen.

Als "Aushilfe" geht nur, mit Vertrag und das ist dann entweder ein Arbeitsvertrag oder besagter Transportauftrag vom LoF Betrieb und auch hier wieder die Fahrt muss beginnen oder enden auf dem Betriebsgelände des LoF um den Zweck zu erfüllen.


Gedanken (unter Vorbehalt!) für mögliche Aushilfs (Erntehilfe) oder Transportauftragsjobs:
- Mist abfahren zum LoF Betrieb mit dessen Technik oder eigener - die Fahrt endet schließlich genau auf dem loF Betriebsgelände, wenn z.B. der ausgliehene Anhänger des LoF Betriebes am Ende auch dort wieder verbleibt nach dem er vorab dort weg geholt wurde.
- Man könnte dem LoF Betrieb für kleines Geld einen Teil der eigenen Scheune vermieten - dann erstreckt sich dessen Betriebsgelände künftig bis in die eigene Scheune was hilfreich bei der eigenen Heubergung sein könnte.

Viel hätte und könnte - 100% sicher ist man wohl nur wenn man die tatsächlich passenden Führerscheinklasse besitzt. Und das ist Im Zweifel eben der große Lkw-Führerschein.
 
Ich finde es sehr schade, dass man keinen eigentlichen Traktor Führerschein mehr machen kann.
Jeder darf für LOF mit Klasse B einen ZT 300 mit 2 Anhängern fahren.
Jeder darf mit Klasse B einen 40T Radlader mit Straßenzuuhlasung bewegen ABER einen Zetor 5211 darf man nicht leer nach Hause fahren
 
Den 40to Radlader gibt es 100 prozentig nicht mit Straßenzulassung. Bei max. 12Tonnen Achslast ist Schluss, also 24Tonnen Gesamtgewicht. Und auch den darfst du entweder nur bis 25km/h Stunde fahren,ODER schneller mit dem alten Führerschein bis 7,5to zulässiges Gesamtgewicht. Ansonsten brauchst du überall denLkW- Schein
 
Jeder darf für LOF mit Klasse B einen ZT 300 mit 2 Anhängern fahren.

ABER einen Zetor 5211 darf man nicht leer nach Hause fahren
Noch einmal - der normale Weg steht JEDEM offen der sich die Fahrerlaubnis leisten kann und dazu körperlich in der Lage und alt genug ist.

L und T sind Vergünstigungen/Vereinfachungen für LoF Neben- oder Vollerwerbsbetriebe. (Punkt )
Jeder der die Vorraussetzungen erfüllt, darf also seinen Zetor heim fahren oder sonst wo hin damit. Ein Gesellschaft braucht halt Regeln, da es sonst zu Chaos und Anarchie kommt - ob wir zu viele Regeln haben? Darüber besteht vermutlich kaum Zweifel...


Nur mal so, mein Führerscheinwerdegang:
Klasse 5 (entspricht heute Quasi L nur ohne LoF Einschränkungen)
Klasse 4 (Moped bis 50³cm)
Klasse 3 (Auto inkl alle Anhänger) nach der Wende mit 17 (wohlbemerkt unbegleitetes fahren, war ne Sonderregelung - ich durfte alleine fahren, aber "nur" zwischen Wohnort und Ausbildungsstätten ob es die noch gibt heute)
Klasse 2 (alle LKW) mit 21

Nach heutigem Chaos hab ich - also vermutlich:
5 = L, T
4 = AM, L + L 174, L 175
3 = AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L (Mit Antrag: T) + 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3), 79.03, 79.04, 79.06, 171, 174
2 = A, A1, AM, B, BE, C, C1, C1E, CE, L, T + 79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 172

WTF???

OK, da blick ich grad selbst kaum noch durch.

Wer selber schauen will:
Gute Seite mit extrem detaillierten Infos und Beispielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lasse mein einfach auf 3,5t zgg eintragen, dann ist mir das alles egal
 
Für welche Führerscheinklasse?


Ablasten geht normal nur über einen beglaubigten Wiegeschein (Fahrzeugleergewicht) und wenn der Prüfer nicht pennt, dann nur runter bis Leergewicht + Hubkraft Hubwerk(e). Obacht - mit Frontlader sprengt man sehr schnell die 3.5 to und ebenso mit Radgewichten oder Wasser in den Reifen...

Beim 6011 wird ablasten auf 3.5 to daher ne Enge Kiste bis unmöglich da das Fahrergewicht hier noch dazu käme:





Beim Allrad quasi unmöglich: der wiegt mit Kabine schon 4 t leer.

Bei den 3-Zylinder Modellen sollte das aber gangbar sein: Ein 5011 wiegt leer ohne Frontlader und Zusatzgewichte mit Kabine zwischen 2,6 und 3.2 t - mit Frontladerkonsolen knackt man meist schon die 3,5 t, spätestens aber mit den Radgewichten.
Und ein Zetor 5211 wiegt schon 2,75 bis 3,2 t in Standardausführung ohne Zusatzgewichte oder Frontlader.
 

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So, jetzt habe ich auch eine Frage, um das Choas zu vergrößern

Ich muss heuer auch meinen rosa Lappen gegen diese Scheckkarte tauschen.
Ich besitze alle Scheine außer der 2.
Das bedeutet ich bekomme auch den Schein L und C1E bis 12t.
Da wir aus gewissen Gründen den Traktor sowie Anhänger (1 Achser), beides mir max 25km/h, mit schwarzer Nummer fahren, ist dies alle durch diese Scheine abgedeckt.
Laut dem Link vom Joachim darf ich mit L Fzg bis 25km/h und Anhänger fahren. Aber wie verhält es sich, wenn ich einen 25km/h Anhänger mit schwarzem Kennzeichen und 2 Achsen fahren möchte? Brauche ich dann den großen C1E?
Mit meinem alten rosa Schein durfte ich das fahren.
Ich finde keine Einschränkung auf der verlinkten Seite.

Bitte eure fachkundige Meinung.





Quelle: Führerscheinklassen in Deutschland | Bussgeldkataloge.de (https://www.bussgeldkataloge.de/fuehrerscheinklassen/)
 

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Darfst du immernoch, weil dein "neues" L mit dem 174 oder 175 ist, somit ist dein FÜHRERSCHEIN nich an den LoF Zweck gebunden.

Nochmal, dein Führerschein sagt WAS du bewegen darfst

Deine NUMMERNSCHILDER sagen die wie du es nutzen darfst.

Das eine schließt das andere nicht aus!

Schwarzes KZ am Traktor und an Anhänger= darf zu allen Zwecken überall bewegt werden

Schwarzes KZ am Traktor und Grünes am Anhänger (hier ist das grüne dann ein Folge KZ auf einen anderen Traktor) = nur LoF Zweck

Grünes KZ an Tracktor und anhänger = nur LoF Zweck

Grünes KZ am Tracktor und schwarzes KZ am Anhänger = nur LoF Zweck

Klasse L und T greifen nur, wenn ein LoF zweck für das Fahren gegeben ist, unabhängig davon, was für Kennzeichen.

Mit zusatz 174/175 zu L oder T entfällt die Zweckbindung deines Führerscheins, nicht aber der Kennzeichen
 
Hi Rübe,

danke für die Anwort.
Das mit der schwarzen und grünen Kennzeichen ist/war mir klar.
Es ging mir nur darum, ob mit dem L und 174 ich den Zweiachshänger ohne LOF Zweck fahren darf.

Habe hier in Agrar heute gerade eine gute Erklärung dafür gefunden:


Quelle: Welche Traktoren darf ich mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren? (https://www.agrarheute.com/technik/traktoren/welche-traktoren-darf-alten-fuehrerschein-klasse-3-fahren-579365#:~:text=Die%20bauartbedingte%20H%C3%B6chstgeschwindigkeit%20(bbH)%20des,km%2Fh%20nicht%20%C3%BCberschritten%20werden).
 

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Unterm Strich darfst du halt auch munter mit 25km/h mit nem K700 und 2 HW80 dahinter am Sonntag (bin mir nicht sicher, ob die NfZs unters Sonntagsfahrverbot fallen) zur Eisdiele tingeln
 
Hab gerade mit dem TÜV Prüfer telefoniert, ablasten ist kein Problem. Muss ihn nicht mal Wiegen. Scheint bei mir einfacher als wo anders zu sein
 

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