Hallo Joachim,
wieder ja und nein. Prinzipiell ist eine Bremse eine Bremse und es wird grundsätzlich nicht unterschieden zwischen
Druckluft - und Auflaufgebremst.
Aber die Auflaufbremse in der Landwirtschaft ist glücklicherweise in der Anhängemasse begrenzt. Ich glaube es waren 8t und bis 40 km/h für einen Anhänger und 2x 8t und dann 25 km/h für 2 Anhänger.
Aus Technischen Gründen hat die DDR am
5211 die Auflaufbremse nur bis 6t zugelassen.
Nach Bundesrecht, kann man aber (wenn die Kennwerte der Zugeinrichtung, der Anhängekupplung) zueinander passen sogar am Zetor 2x 8t auflaufgebremst anhängen. Ich persönlich hoffe mal, dass die Kennwerte der Anhängekupplung dafür nicht ausreichen und niemand auf die Idee kommt sowas zu machen. Aber solange er keine Anhängelast (gebremst) in den Papieren drin stehen hat und die Randbedingungen passen, dann darf er das machen. Ist zwar Harakiri.
(P.S. Auflaufbremse ist für mich als technisch versierten eh immer Blödsinn. Im PKW Anhänger Bereich finde ich diese o.k., da dort das Zugfahrzeug bedeutend besser bremst und nur wenn das Zugfahrzeug quasi überbremst [stärker bremst] kann der Anhänger auflaufen und dann
bremsen. Im Traktorbereich ist das völliger Blödsinn, da du dort beim Überbremsen immer die Gefahr des Einknickens, etc. hast.
Ergo Druckluftbremsen bremsen auch auch anders. Da dort der Anhänger leicht überbremsen soll, damit bremst der Anhänger etwas mehr und der Zug bleibt immer gestreckt und gerade.)