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Ich habe mal wieder eine Frage, in meinen Papieren steht nicht die maximale ungebremste anhängelast ( 5245) könntet ihr mir sagen was ich ungebremst anhängen darf, bzw ob ich ein schriftstück benötige? MfG (habe es auch mal geschafft ein Bild hochzuladen )
Vom "aid" gibt es eine nete Broshüre zu diesem Thema - da steht es schon recht gut zusammen gefasst drin.
@leimarlene hat bezüglich LoF Fahrzeugen absolut Recht, diese haben grundsätzliche eine auf 3,0 Tonnen begrenzte Anhängelast für ungebremste Anhänger.
Man sollte sich vielleicht auch mal Gedanken über das Traktoreigengewicht machen, die Bremsanlage und dann mal überlegen, ob man tatsächlich mit einer ungebremsten Masse von 3to oder mehr Bergab oder in die Kurve gebremst unterwegs sein möchte.
Wie es sich bei nicht-LoF Fahrzeugen verhält, hab ich noch nicht recherchieren können - daher dazu auch noch keine verwertbare Aussage.
verhält sich genau so, als ich mit der Dekra zu tun hatte wegen einer Abnahmemeines Bauwagens stand die Frage der ungebremsten Anhängelast.
Im PKW Bereich ist das natürlich etwas anderes, dort steht in den Papieren die ungebremste u. gebremste Anhängelast für das jeweilige Fahrzeug.
Gruß
Leimarlene
Bauwagen einachsig wurde nicht abgenommen,obwohl ich noch eine neue Achse darunter machen lassen habe.
Habe ihn Gott sei Dank am Freitag als Bauwagen ohne großen Verlust verkauft.
Habe mir kurzer Hand ein kleinen Zirkuswagen mit neu TÜV gekauft , mit dem war ich vorige Woche dann auf der Agra.
Zu sehen im anderen Betrag " Agra".