Frage Maximale ungebremste Anhängelast Zetor 5245?

  • Ersteller des Themas zetor5245
  • Beginn
Z

zetor5245

Mitglied +
Dabei seit
3.05.2015
Beiträge
8
Ort
Deutschland, Frankfurt/Oder
Traktor/en
Zetor
Ich habe mal wieder eine Frage, in meinen Papieren steht nicht die maximale ungebremste anhängelast ( 5245) könntet ihr mir sagen was ich ungebremst anhängen darf, bzw ob ich ein schriftstück benötige? MfG (habe es auch mal geschafft ein Bild hochzuladen ;))
Du hast nicht die nötigen Rechte um Anhänge (Bilder, Dateien) anzuschauen.
Bitte registriere dich jetzt oder logge dich mit deinem Account ein um Anhänge betrachten zu können.
 

Anhänge

    Du hast nicht die nötigen Rechte um Anhänge (Bilder, Dateien) anzuschauen.
    Bitte registriere dich jetzt oder logge dich mit deinem Account ein um Anhänge betrachten zu können.
Ich meine 8500 kg. Wie beim Zetor 5211...

Die Dekra hat die Daten und kann man sich eintragen lassen. :)
 
Könnte auch auf dem Typenschild stehen...
 
Maximal 3 tonnen
das hat nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kommst du darauf?

Beim Pkw geht es doch auch u.a. nach zg.Gewicht des Zugfahrzeuges und Bremsanlage. Siehe Trabant z.B.
 
In anderen Foren steht auch 3t ,ungebremst wohlgemerkt, aber ich meine mich zu erinnern das es die ungefähre Masse des Zugfahrzeuges haben darf:denk3
 
Ok, muss ich mich mal schlau machen - am besten am Gesetz.

Zwischenfrage - und wenn es keine "LoF" ist sondern einfach nur ein Traktor, privat zugelassen? Ist doch dann kein LoF mehr, oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vom "aid" gibt es eine nete Broshüre zu diesem Thema - da steht es schon recht gut zusammen gefasst drin.

@leimarlene hat bezüglich LoF Fahrzeugen absolut Recht, diese haben grundsätzliche eine auf 3,0 Tonnen begrenzte Anhängelast für ungebremste Anhänger. :like
Man sollte sich vielleicht auch mal Gedanken über das Traktoreigengewicht machen, die Bremsanlage und dann mal überlegen, ob man tatsächlich mit einer ungebremsten Masse von 3to oder mehr Bergab oder in die Kurve gebremst unterwegs sein möchte.

Wie es sich bei nicht-LoF Fahrzeugen verhält, hab ich noch nicht recherchieren können - daher dazu auch noch keine verwertbare Aussage. ;)
 
verhält sich genau so, als ich mit der Dekra zu tun hatte wegen einer Abnahmemeines Bauwagens stand die Frage der ungebremsten Anhängelast.
Im PKW Bereich ist das natürlich etwas anderes, dort steht in den Papieren die ungebremste u. gebremste Anhängelast für das jeweilige Fahrzeug.
Gruß
Leimarlene
 
Bauwagen einachsig wurde nicht abgenommen,obwohl ich noch eine neue Achse darunter machen lassen habe.
Habe ihn Gott sei Dank am Freitag als Bauwagen ohne großen Verlust verkauft.
Habe mir kurzer Hand ein kleinen Zirkuswagen mit neu TÜV gekauft , mit dem war ich vorige Woche dann auf der Agra .
Zu sehen im anderen Betrag " Agra ".

Gruß Leimarlene
 

Ähnliche Themen

Zurück
Top