Anhänger:
Wenn ich mich recht an die Ebay-Kleinanzeige von deinem Verkäufer erinner, hat der doch "THK-5" geschrieben:
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s ... 0-276-2305 das ist er doch, oder?
Das hier ist zB. ein THK-5/1 - und ich würde sagen der ist eher 1965 (Felgen, Planken, Bremsanlage, Vollmaterial 4-Kant Achsen)
Quelle:
www.DDR-Landmaschinen.de
Oder eben wie bei meinem HK-3 - die typischen H3A oder H6 Planken der 60iger Jahre eben.
Deiner hat schon die HW60 typischen Planken, Rohrachsen, 2-Achsen Luftbremse ... ich geh noch bis 70iger Jahre mit, aber weiter nicht.

Es sei denn ... der ist mal durch ne Komplett GR gelaufen, dann kann mans nur noch an Rahmendetails erkennen, denn da wurden häufig, Achsen, Pritsche, Planken, Lichtanlage und die Bremsanlage gegen Zeitgemäßes getauscht.
Zulassung:
Nummerschildkopie und Betriebserlaubnis geht nur wenn der Traktor ein grünes Steuerbefreites Kennzeichen hat und dir das anerkannt wurde, dann kann da hinten ein grünes oder schwarzes Folgekennzeichen dran. Verleihen kannst du den Hänger dann nicht mit deinem Folgekennzeichen!
Grünes Kennzeichen ist schwierig, du muss Ackerland oder Wald haben und nachweisen das du den Traktor zur
Unterhaltung dessen benötigst. Antrag Finanzamt usw. ...
Machst du das einfach so ist das im Ernstfall Steuerhinterziehung und kann teuer werden.
Nur Betriebserlaubnis geht meines Wissens nach nur wenn der Anhänger vor 1961 erstmals in Betrieb genommen wurde - das wäre hier nicht der Fall, wie bei meinem auch.
Ohne Schild geht gar nicht, entweder Folgekennzeichen siehe oben oder schwarzes und dann halt regelmäßig zum TÜV und Steuern zahlen.
Schwarzer Anhänger an grünem Traktor geht - grüner Anhänger an schwarzem Traktor geht nicht.
Wie es in dem Fall mit einer Oldtimerzulassung aussehen würde ... weis ich nicht. Wenns das gibt würden mich da mal die Konditionen interessieren.
Was für ein Thema.
