Restauration Bruckwagen-Gummiwagen

  • Ersteller des Themas pete6745
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Tony,

bevor der Wagen zum Bruckwagen umgebaut wurde, war die Hinterachse natürlich zur "Loanggwied" (keine Ahnung wie das bei euch in OBB heißt, bei uns heißt es halt so; einen hochdeutschen Begriff wüßte ich dafür nicht), also das mittige Eisenrohr, verschiebbar. Gesichert wurde die Hinterachse dann mit einem Bolzen in einer von mehreren Querbohrungen durch die Loanggwied und der Stelle, wo die Hölzer der Hinterachse V-förmig zusammenkommen.


Schließlich war ja die Grundkonstruktion für folgende Anwendungen gedacht:
- mit aufsetzbarer Brücke (ohne diese mit dem Grundgestell zu verschrauben)
- mit einsteckbaren seitlichen Rungen für den Holztransport (dann muss man ihn ja auch in der Länge "Ausziehen" können)
- mit seitlichen Rungen und Leitern am Boden und an den Seiten als Heuwagen

Nach dem Umbau auf Bruckwagen in den 60ern, wurde die Brücke fest mit dem Grundrahmen verschraubt. Also so, wie er jetzt wieder hergerichtet wurde. Die Loanggwied, welche hinten recht weit raussteht, zeugt noch vom ehemaligen Grundkonzept.

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Servus Tony,

ja so heisst das :) . Das oberpfälzische "Loanggwied" soll ja nur die ortsübliche Aussprache verdeutlichen. Mit "Langwied" wird sich wohl jeder Bayer zurechtfinden. Interessant wären jetzt Sprachproben zum Begriff aus Oberbayern, Niederbayern, Oberpfälzern, Schwaben und aus Ober-, Mittel- und Unterfranken.

Übrigens hat der Bruckwagen seit heute auch wieder eine funktionierende Beleuchtung. Blinker und Fahrlicht gehen wieder. Ein Bremslicht war in dieser historischen Beleuchtungseinrichtung nicht vorgesehen. Na, wird wohl auch Bestandsschutz geniessen o_O .

Gruß
Peter
 
Hallo Peter,

wegen dem Bremslicht... willst du mit dem Bruckwagen überhaupt auf öffentliche Straßen? Wenn nein ists ja eh egal, wenn ja würde ich aus dem Bauch heraus sagen das das Bremslicht nachzurüsten wäre, analog den Warnblinkern, die ja selbst bei Vorkriegsoldtimern Pflicht sind. o_O
 
@Peter,
das mit dem Bremslicht ist so eine Sache.
Ich kenne das von alten Motorrädern (vor'45) das die ausnahmsweise wenn der TÜVer gnädig ist ohne fahren dürfen.
An meinem ganz alt Moped habe ich extra ein Rücklicht mit Bremslicht angebaut, denn soviel ist mir mein Leben und die Maschine wert, ein wenig in Punkto Verkehrsicherheit abzuweichen.

Für deinen Hänger findest du bestimmt schöne Nachbauten oder alte originale Dreikammerleuchten z.B. aus den 50er/60er Jahren oder welche mit Doppelfadenglühlampe (Rücklicht 5W, Bremse), Blinker separat mit 21W.
 
Hallo zusammen,

ja muss schon damit auf öffentliche Strassen. Z.B. sinds in den Wald schon ca. 5km einfach.

Ich hab mich da mal schlau gemacht zwecks Bremslicht nötig oder nicht:
Nach StVZO ist es für den Anhänger grundsätzlich an der "Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit" des Zugfahrzeugs festgemacht, ob da ein Bremslicht am Anhänger sein muss oder nicht. D.h. wenn das Zugfahrzeug mit weniger oder gleich 25km/h zugelassen ist, sind keine Bremsleuchten am Anhänger erforderlich. Dies gilt übrigens völlig unabhängig vom Alter des Anhängers.

Allerdings spielt die Erstzulassung des Zugfahrzeugs dann doch wieder eine Rolle. Ab Erstzulassung 1. Januar 1988 des Zugfahrzeuges und einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit kleiner oder gleich 25km/h ist auch eine Bremsleuchte am Anhänger vorgeschrieben.

Also in Zusammenfassung:
1. Zugfahrzeug des Anhängers mit mehr als 25km/h zugelassen --> Bremsleuchten am Anhänger vorgeschrieben (egal wie alt Zugfahrzeug oder Anhänger sind)

2. Zugfahrzeug des Anhängers mit kleiner oder gleich 25km/h und Erstzulassung vor 1.1.1988 --> keine Bremsleuchten am Anhänger vorgeschrieben

3. Zugfahrzeug des Anhängers mit kleiner oder gleich 25km/h zugelassen, und Erstzulassung nach 1.1.1988 --> Bremsleuchten am Anhänger vorgeschrieben.

Da für mich 2. zutrifft (Erstzulassung Zetor 14.06.1976 und Höchstgeschwindigkeit 24km/h) brauch ich also auch keine Bremsleuchten am Anhänger :D .

Kurios ist auch eine Übergangsregelung für Zugfahrzeuge mit Erstzulassung 1.1.1983 bis 1.1.1988 und einer Höchstgeschwindigkeit kleiner gleich 25km/h: Da darf man auch ohne eigentliche Bremsleuchte am Anhänger im öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, falls man das Bremsen durch gleichzeitiges Einschalten der Warnblinkanlage kundtut.

Kann man alles in der StVZO §§ 53 und 72 nachlesen, auch wenn es einem hinterher ganz schwindlig vom Bürokraten-Deutsch ist :boah .

Interessant ist auch die Kennzeichnungspflicht am Anhänger für die Höchstgeschwindigkeit (rundes 25km-Schild) aus StVZO § 58 zu "Geschwindigkeitsschilder". Dieses runde 25km-Schild muss sein. Glücklicherweise ist es ja schon dran.

Nachtrag noch zur Befreiung von der Pflicht eine Betriebserlaubnis für einen Anhänger zu haben bzw. mitzuführen. Es gilt der Stichtag 1.6.1961 für das erstmalige in den Verkehr bringen des Anhängers. Nicht wie ich vorher geschrieben habe 1965.

Anhänger vor 1.6.1961 in den Verkehr gebracht, braucht es also keine Betriebserlaubnis. Danach schon.
Wie man nun aber beweisen will, dass dieses erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden Anhängers vor 1.6.1961 stattfand, ist mir allerdings immernoch schleierhaft o_O .

Gruß
Peter
 
Aha - gut zu wissen :top:

Wegen des Alters... eventuell ein Typenschild. Und wenn man sicher gehen will könnte man, theoretisch, ein neues anfertigen und künstlich altern lassen. Aber das wäre ja irgendwie nicht ganz legal, sowas machen wir doch nicht. :D ;)

Oder, falls du den Hersteller kennst und da irgendwas zu bekannt sein sollte und wenns die Schließung oder Produktionseinstellung wäre. ;) Aber bei dem Bruckwagen wird keiner ernsthaft fragen denk ich. Zumal du ihn ja wieder ordentlich hergerichtet haben wirst. :)
 
@Peter,
denk aber auch an die anderen Verkehrsteilnehmer, denn kaum einer wird auf das Bremslicht des Zugfahrzeug achten.
Wenn dir jemand drauffährt nur weil du kein Bremslicht brauchst und deswegen keines anbringst dann ist das Geschrei groß :greis:
 
Öhm... Typenschild wirst du da keins finden da nie eins an solchen Wägen dran war.

Hersteller? Na der Hersteller ist vermutlich ein längst verstorbener Wagner aus dem Nachbarort. Ein Handwerker hat dieser Fahrzeug gebaut. Also nix mit Serienprodukt aus einer Firmierung. Man hat beim Handwerker so einen Wagen mit der gewünschten Ausstattung für seine Bedürfnisse bestellt. Das sind alles Unikate aus handwerklicher Fertigung.
Da diese Wägen ja grundsätzlich LoF-Zwecken dienten und dienen bzw. nur für diese Zwecke gefertigt wurden, gab es ja auch keine Zulassungspflicht. Daher gab es ja auch keine Veranlassung solche Daten wie Achslast, Baujahr, zulässige Höchstgeschwindigkeit oder dergleichen auf einem Typenschild festzuhalten. Der Auftrag wurde eher mit Handschlag, als mit Papier besiegelt. Wie die Bezahlung des Handwerkers damals ablief? Könnte gut über Naturalien beglichen worden sein, irgendwo zwischen 1950 und 1965. Kurz: Es gibt keinen wirklichen Beleg, wann dieses Fahrzeug gebaut wurde.

@oldtimerfreund: Na ein Bremslicht ist bei einem Motorrad ja schon sinnvoll, gleich welchen Alters. Im Fall 24km/h Schlepper mit Anhänger nicht wirklich.
Ich fahr ja auch Moped (Ducati 750SS) und kann mir nicht Vorstellen bei forscher Fahrt auf einer verwinkelten Landstraße einen Unterschied zu Erkennen, ob ein nach einer Kurve auftauchendes 24km/h Gespann grad bremst oder nicht. Schließlich ist dieses "Hindernis" gute 75km/h langsamer.
Also ich glaub nicht, dass es einen Unterschied macht, ob jetzt dieses Gespann grad 24km/h oder 18km/h schnell ist. Oder ob durch Bremsleuchten eine gemächliche Verringerung der Geschwindigkeit von 24 auf 18km/h angekündigt wird, oder nicht. Gebremst werden muss so oder so. Zu Übersehen ist das Gespann aus Schlepper und Anhänger ja eher weniger.
 

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